Höhere Gebührensätze

Geprüftes Wiegen wird teurer

13.04.2015, 13:10 Uhr

Das Eichen von Waagen wird teurer. (Foto: Sket)

Das Eichen von Waagen wird teurer. (Foto: Sket)


Berlin – Mit der neuen Mess- und Eichgebührenverordnung, die am 25. März in Kraft trat und die Eichkostenverordnung ablöste, wurden auch die Gebührensätze angehoben – teilweise nicht unerheblich. Die ABDA hatte sich zwar für eine moderate finanzielle Belastung der Apotheken eingesetzt, wie die Apothekerkammer Berlin in ihrem Newsletter ausführt, allerdings leider ohne Erfolg. Die Einwände blieben unberücksichtigt.

Korrekte Wägeergebnisse sind bei der Herstellung von Arzneimitteln qualitätsentscheidend. Der Gesetzgeber schreibt die regelmäßige Eichung der Waage – in Apotheken etwa der Fein- und der Präzisionswaagen – zwingend vor. Dabei handelt es sich um eine hoheitlich behördliche Amtshandlung, die von der staatlich anerkannten Prüfstelle mit einem Eichsiegel am Gerät dokumentiert wird. Für diese Leistung erheben die jeweils zuständigen Behörden der Länder Gebühren.

Diese wurden nun im Zuge der Verabschiedung einer neuen Mess-und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) erhöht, unter anderem für die Eichung von Gewichtstücken und nichtselbstständigen Waagen: Laut Ziffer 2.1.4.1 wird für Feingewichte bis 50 g (Gewichtstücke der Genauigkeitsklassen F2 und F1) der bisherige Gebührensatz von 8,50 Euro auf 28 Euro angehoben. Für Präzisionswaagen bis 5 kg (Waagen der Genauigkeitsklasse II mit Anzeigeeinrichtung) wird laut Ziffer 2.2.2.3 nun ein Gebührensatz von 103 Euro statt der bisherigen 45 Euro erhoben.

Hier gelangen Sie zur neuen MessEGebV im Bundesanzeiger.


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