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Berlin - Schwerkranke sollen es künftig leichter haben, Cannabis als Medikament zu erhalten – und das auch auf Kosten der Krankenkassen. Das haben unlängst die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angekündigt. Derzeit befindet sich das Vorhaben noch im Prüfstadium, wie der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu entnehmen ist. Deutlich macht sie darin auch, dass sie nichts von einem Eigenanbau der Patienten hält.
Im Februar hatte die Drogenbeauftragte die Diskussion Cannabis für Schwerkranke auf Kassenkosten in Gang gesetzt. Nunmehr hatte die Linksfraktion der Bundesregierung 39 Fragen rund um die angekündigten Erleichterungen bei der Behandlung mit Cannabis als Medizin gestellt. In ihrer Antwort legt die Bundesregierung erneut ihre Auffassung dar – konkrete Aussagen, wann die erleichterten Regelungen kommen werden, sind ihr aber nicht zu entnehmen.
Grundsätzlich befürworte die Bundesregierung eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit qualitätsgesicherten Arzneimitteln, schreibt diese in ihrer Vorbemerkung. Und das kann auch Cannabis zu medizinischen Zwecken sein: Sehr schwerkranke Patienten können für diesen eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinpropdukte (BfArM) erhalten, wenn keine Behandlungsalternative für sie besteht.
„Die Bedingungen, unter denen Cannabis zu medizinischen Zwecken angewendet wird, sollen zeitnah so angepasst werden, dass solche Patienten, denen erwiesenermaßen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, in dem erforderlichen Umfang versorgt werden können“, heißt es nun auch in der Antwort. Dazu gehöre auch die Frage einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die genaue Ausgestaltung des Vorhabens befindet sich noch in der Prüfung und Abstimmung, so die Bundesregierung. Im Anschluss werde über die Umsetzung und den genauen Zeitrahmen entschieden.
Bei wie vielen Patienten in Deutschland eine Behandlung mit cannabishaltigen Arzneimitteln indiziert sein könnte, dazu kann und will die Bundesregierung keine Schätzung abgeben. Die derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse seien hierfür nicht ausreichend.
Klar gegen Eigenanbau
Klar ablehnend steht die Regierung allerdings dem Cannabis-Eigenanbau gegenüber: „Aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht ist es nicht vertretbar, dass sich Patientinnen und Patienten mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität selbst therapieren.“ Eine Vergleichbarkeit von privat angebautem Cannabis mit Dronabinol oder Medizinalhanf sei nicht gegeben, da es sich bei eigenangebautem Cannabis nicht um ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Arzneimittel handele, das unter Beachtung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorgaben hergestellt wird. Eine Schädigung der Patienten durch Verunreinigungen, Schädlinge (Pilzbefall etc.) sowie Über- und Unterdosierungen aufgrund von unbekannten Schwankungen der Wirkstoffgehalte sei nicht auszuschließen. Ferner werde bei der Versorgung mit selbstangebautem Cannabis eine ärztliche Begleitung und Betreuung der Selbsttherapie erschwert.
1 Kommentar
Cannabis und Regierung
von Andreas Blachmann am 07.04.2016 um 12:19 Uhr
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