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Berlin - Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Leipziger Apothekerin wegen unzulässiger Gesundheitsversprechen im Zusammenhang mit der Werbung für Kurkuma abgemahnt. Die Inhaberin der Elster-Apotheke in Leipzig wurde aufgefordert, solche Behauptungen für ein Lebensmittel künftig zu unterlassen. Die Apothekerin hat sich sofort verpflichtet, derartige Aussagen für dieses Gewürz nicht mehr zu verwenden.
Apothekerin Ines Grabner ging es nach eigener Aussage gar nicht um Verkaufsförderung von Kurkuma-Produkten: „Die spielen in meiner Apotheke gar keine Rolle. Mir ging es darum, ein Zeichen zu setzen, meine Patienten wachzurütteln und aufzuklären, dass richtige Ernährung die Gesundheit fördert und dass gesunde Ernährung mehr als nur Obst und Gemüse sind“, so Grabner zu DAZ.online. Die meisten Menschen wüssten nicht, welche Lebensmittel außerdem vorbeugend und gut bei bestimmten Symptomen oder Krankheiten sein können. „Das liegt daran, dass es verboten ist, gesundheitliche Aussagen über Lebensmittel zu machen, wenn es die EFSA nicht ausdrücklich erlaubt hat.“
Weiter erklärt sie: „Leider ist es noch immer so, dass der Kunde mehrheitlich das Gefühl hat, Fertiggerichte könnten uns ernähren, Schokolade macht glücklich. Die gesetzlichen Bestimmungen verhindern die Möglichkeit, den Verbraucher diesbezüglich aufzuwecken, ihn erst einmal ohne großen Aufwand seinerseits an diese Informationen kommen zu lassen.“ In ihrer auf Ernährungsberatung spezialisierten Apotheke kämen täglich kranke Patienten, denen eine gesunde Ernährung helfen könne. Daher habe sie die kleinen Flyer in der Apotheke verteilt, „um kleine Funken auszulösen, Leute, ihr könnt was gegen eure Erkrankung mit Ernährung machen“.
Apothekerin akzeptiert Abmahnung
Daher nimmt Apothekerin Grabner der Verbraucherzentrale Sachsen die Abmahnung nicht übel. „Die haben in der Sache ja Recht“, so Grabner. In dem Flyer wurde Kurkuma nicht nur als Gewürz mit gelbfärbender Wirkung vorgestellt. Es solle auch vor Erkrankungen wie beispielsweise Alzheimer und Krebs schützen oder Entzündungen bekämpfen. „Dies jedenfalls versprach die Werbung für eine Gewürzprobe, welche die Elster-Apotheke in Leipzig im März 2015 an ihre Kunden verteilt hat. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält derartige Werbeversprechen für wettbewerbswidrig und bewertet diese als Verbrauchertäuschung“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale.
Dass die Apothekerin die Abmahnung akzeptiert habe, sei gut, „allerdings nur ein kleiner Schritt in Richtung ehrlichere Gesundheitswerbung für Lebensmittel", so Anne-Katrin Wiesemann, Referentin Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihrer Einschätzung nimmt die unzulässige und teilweise völlig überzogene Werbung mit Gesundheitsversprechen gerade für Pflanzenstoffe enorm zu. Auch in medialen Meinungs-/Bewertungsforen stoße man auf eine Flut unzutreffender und absurder Wirkaussagen, die es kritisch zu hinterfragen gelte.
Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht
Verbraucher sollten sich nicht dazu verleiten lassen, Lebensmittel – sei es als Gewürz oder komprimiert in einer Kapsel zur Nahrungsergänzung – zu verwenden, in der Annahme, es könnte ein ausreichendes und erfolgversprechendes Mittel zur Selbstbehandlung oder Vorbeugung einer Krankheit sein, so Wiesemann. Daher seien Angaben für Lebensmittel, die die Vorbeugung, Linderung, Besserung oder gar Heilung von Krankheiten versprechen, per se verboten. Lebensmittelwerbung, welche die Reduzierung eines Krankheitsrisikos verspreche, dürfe nur dann angebracht werden, wenn sie gesetzlich zugelassen wurde.
5 Kommentare
Profit
von Gerdi Gerdsen am 14.08.2018 um 9:53 Uhr
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Indikationslyrik
von H. Schulz am 30.07.2018 um 14:57 Uhr
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Kurkuma-Kapseln
von Julia Borsch /DAZ.online am 21.09.2017 um 18:15 Uhr
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AW: Re: Kurkuma-Kapseln
von H. Schulz am 30.07.2018 um 14:59 Uhr
Kurkuma-Kapseln
von Brita Stauf am 21.09.2017 um 17:27 Uhr
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