- DAZ.online
- News
- Politik
- TTIP: Gegenseitige ...
Freihandelsabkommen EU/USA
TTIP: Gegenseitige Anerkennung Freier Berufe
Mit TTIP sollen auch Möglichkeiten geschaffen werden, die die gegenseitige Anerkennung reglementierter Berufe erleichtern. Das Freihandelsabkommen mit den USA sollte aus Sicht der EU-Kommission „auch Chancen für den Einzelnen bieten“, wie es in einem Textvorschlag für eine Regulierungszusammenarbeit heißt. Angehörige Freier Berufe sollten ihren Beruf ungehindert auf beiden Seiten des Atlantiks ausüben können. Der ABDA-Präsident mahnt zur Vorsicht.
Den englischen Textvorschlag hat die EU-Kommission nach Abschluss der neunten Verhandlungsrunde heute auf ihrer Webseite veröffentlicht. Damit will sie im Rahmen ihrer sich selbst auferlegten Transparenzinitiative die Zusage einlösen, ihre eigenen Verhandlungstexte zu veröffentlichen, sobald sie in den Verhandlungen vorgelegt wurden. Das Papier erklärt die EU-Standpunkte bei den Verhandlungen zur Regulierungszusammenarbeit. Darüber hinaus wurde ein deutscher „Überblick“ veröffentlicht.
Zunächst wird darin abermals ausgeführt, weshalb die Regulierungszusammenarbeit im Rahmen des Abkommens aus Sicht der EU-Kommission von Bedeutung ist: mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze, größere Produktauswahl, konsequentere Regulierung und eine bessere Durchsetzung sowie ein größerer Einfluss auf internationaler Ebene. Angesichts der kontinuierlich vorgebrachten Bedenken wird anschließend erneut betont, dass TTIP keine Absenkung des bestehenden Schutzniveaus bewirken und auch das Recht beider Seiten, neue Regelungen zu erlassen, nicht angetastet werde.
Nach Informationen zur Gliederung des künftigen TTIP-Textes folgen einzelne, sektorbezogene Bestimmungen. Zu Dienstleistungen führt die EU-Kommission aus, dass das Dienstleistungsgewerbe in vielen Fällen zu den am stärksten regulierten Bereichen der Wirtschaft zähle. Es brauche Regelungen, die sicherstellen, dass professionelle Dienstleister ordnungsgemäß qualifiziert seien. Welche Berufsgruppen betroffen sein sollen, wird nicht aufgeführt. Die Regulierungszusammenarbeit schaffe – etwa bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen – neue Möglichkeiten, „damit Angehörige freier Berufe aus der EU auch in den USA praktizieren können und umgekehrt“.
Schmidt mahnt zur Vorsicht
Soweit in Freihandelsabkommen eine grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsqualifikationen erfasst werden soll, sei Vorsicht geboten, warnte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, der zugleich Vizepräsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) ist, in der Januar/Februar-Ausgabe der BFB-Verbandszeitschrift „der freie beruf“. „Sie sollte nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein gleichwertiges Ausbildungsniveau vorliegt, wie es auch die Bundesapothekerordnung vorsieht.“ Schmidt verweist in dem Beitrag erneut auf den beim Deutschen Apothekertag angenommenen Antrag, in dem Bundesregierung und EU-Kommission aufgefordert werden, die Entscheidungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten über die Organisation ihrer eigenen Gesundheitssysteme zu achten.
Hier gelangen Sie zum Textvorschlag und dem Überblick der EU-Kommission.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.