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Berlin - Am Montag hat sich der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments mit einiger Verspätung mit dem deutschen Arzneimittelrecht und dem darin enthaltenden Rx-Boni-Verbot befasst. Das Gremium kam zu keinem endgültigen Ergebnis und ließ die Petition offen. Der Grund: Die um Stellungnahme gebetene EU-Kommission hat noch nicht entschieden, wie sie mit dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung verfahren will.
Auf DAZ.online-Anfrage teilte die Brüsseler Kommission mit, dass sie seit Änderung der deutschen Arzneimittelpreisverordnung im Oktober 2012 mehrere Eingaben und Beschwerden sowohl von betroffenen Apotheken als auch von betroffenen Patienten erhalten habe. Daraufhin habe die Kommission den deutschen Behörden Ende 2013 ein „Mahnschreiben zukommen lassen“, in dem sie die Bundesregierung darauf hingewiesen habe, dass diese Anwendung des deutschen Preisrechts auf Apotheken im Ausland ein Handelshemmnis für den grenzüberschreitenden Warenverkehr darstellen könnte. Die deutschen Behörden seien gebeten worden, die Gründe für die Gesetzesänderung zu erläutern. In einem Antwortschreiben habe die Bundesregierung Gründe des Gesundheitsschutzes für die Gesetzesänderung angeführt. „Die Kommission überprüft die von den deutschen Behörden vorgebrachten Rechtfertigungsgründe und hat bisher noch nicht endgültig über den Fortgang dieses Verfahrens entschieden“, so die Kommission gegenüber DAZ.online.
Mit dieser hinreichend unpräzisen Stellungnahme reagiert die EU-Kommission offenbar auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dieser hatte kürzlich die Frage der Vereinbarkeit deutscher Preisbindungsklauseln mit europäischem Recht per Beschluss dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt (Az. I 20 U 149/13). Jetzt hat dieser darüber zu entscheiden, inwieweit die deutsche Arzneimittelpreisbindung auch für ausländische Versandapotheken gilt – ob Rx-Boni also auch für Versender wie DocMorris tabu sind. Rein verfahrenstechnisch könnte die EU-Kommission das Urteil des EuGH abwarten oder versuchen, das laufende Vertragsverletzungsverfahren mit dem EuGH-Verfahren politisch zu verknüpfen. Darüber ist offenbar noch keine Entscheidung gefallen.
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