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Petition für AMNOG-Reform
Neue Bewertungskategorie für Antikonvulsiva
Berlin – Gesundheitspolitiker sollten anerkennen, dass das AMNOG für Menschen mit Epilepsie zu einem versorgungsrelevanten Problem führt: „Berücksichtigen Sie dies bei der Gesetzgebung“, fordert eine aktuelle Petition im Deutschen Bundestag. Sie verlangt von der Politik, das AMNOG zu reformieren, „um die Versorgung aller therapieresistenten Menschen mit Epilepsien mit neuen Medikamenten auch in Deutschland sicherzustellen und so die systematische Benachteiligung deutscher Patienten gegenüber anderen Betroffenen in Europa zu stoppen“.
Von den hierzulande rund 800.000 Menschen mit Epilepsie sind laut der Petition circa 30 Prozent therapieresistent. Etwa 200.000 Menschen erlangen mit den zurzeit verfügbaren Arzneimitteln oder anderen Therapieformen keine Anfallsfreiheit – sie benötigten dringend neue Medikamente, heißt es weiter. Seit Einführung des AMNOG wurden mit Retigabin (Trobalt®) und Perampanel (Fycompa®) zwei Antikonvulsiva von der EMA zugelassen. Beide scheiterten jedoch in Deutschland an den Hürden der frühen Nutzenbewertung.
Seit 2011 müssen Pharmaunternehmen nachweisen, dass ihre neuen Medikamente besser sind als bereits verfügbare Standardtherapien für denselben Anwendungsbereich (Zusatznutzen). Aber: „Für Epilepsien sind diese Vorgaben nicht zu erfüllen“, heißt es in der Petition, denn es gebe keine Standardtherapie, gegen die neue Medikamente getestet werden könnten. Epilepsiepatienten reagierten auf Therapien ausgesprochen individuell. Ein direkter Vergleich zwischen zwei Epilepsiemedikamenten zur Bestimmung des Zusatznutzens sei daher nicht sinnvoll.
AMNOG-Ziel verfehlt
Wegen des AMNOG stünden diese Medikamente genau den Betroffenen nicht zur Verfügung, die nicht anfallsfrei seien und dringend neue Therapiemöglichkeiten benötigten – während im restlichen Europa Betroffene davon profitieren. „Die Gesundheitspolitik verfehlt somit ihr ursprüngliches Ziel: das Wohl des Patienten. Wir brauchen für Epilepsien eine Rückbesinnung darauf“, so die Forderung. Wenn nur fünf Prozent der therapieresistenten Patienten mit einem neuen Präparat anfallsfrei würden, komme dies mindestens 10.000 Menschen zugute.
„Erkennen Sie an, dass ein versorgungsrelevantes Problem bei Epilepsie besteht und berücksichtigen Sie dies bei der Gesetzgebung“, heißt es weiter. „Schaffen Sie Lösungsmöglichkeiten bei der frühen Nutzenbewertung von Epilepsiemedikamenten für therapieresistente Patienten, deren Krankheit eine ausgesprochen individuelle, maßgeschneiderte Therapie erfordert!“ So könnte Beispiel eine weitere Bewertungskategorie zur Bestimmung des Zusatznutzens eingeführt werden: die zusätzliche Behandlungsoption für therapieresistente Patienten. Die Mitzeichnungsfrist der Petition läuft noch bis zum 4. Juni.
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