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Wenn es nach dem ABDA-Gesamtvorstand geht, wird der künftige Sitz des Apothekerhauses in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofes sein. Im Rahmen seiner heutigen Sitzung sprach sich der Gesamtvorstand für den Erwerb eines Neubaus aus, der frühestens 2018 bezogen werden könnte. Für den Übergang würden Büroräume an der Ecke Friedrichstraße/Unter den Linden angemietet. Darüber hinaus sieht die Haushaltsplanung für das nächste Jahr Mehrausgaben in Höhe von fünf Prozent vor.
Der ABDA-Gesamtvorstand habe heute „eine Reihe von Strukturmaßnahmen“ diskutiert, heißt es in einer Mitteilung der ABDA, mit denen die Organisation „zukunftsfest gemacht und auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorbereitet werden soll“. Neben der Entscheidung, die Tochterunternehmen GOVI-Verlag und Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker (WuV) unter einem Dach zusammenzuführen, ging es am Dienstag vor allem um die Frage des zukünftigen Standortes der Geschäftsstelle der ABDA.
Dabei sprach sich der Gesamtvorstand für den Erwerb einer „wertstabilen Immobilie in der Nähe des Hauptbahnhofes“ aus, die die benötigten Büro- und Sitzungskapazitäten langfristig abdecken könne. Die endgültige Entscheidung bleibt allerdings der Mitgliederversammlung der ABDA vorbehalten. Sollte diese dem Vorschlag folgen, wäre ein Bezug frühestens Anfang 2018 möglich. Bis dahin würde die Geschäftsstelle in angemieteten Büroräumen an der Ecke Friedrichstraße/Unter den Linden untergebracht – vermutlich ab Juli. Das Apothekerhaus in der Jägerstraße „wird dann voraussichtlich veräußert“, heißt es weiter. Konkrete Summen will die ABDA angesichts der noch laufenden Verhandlungen auf Nachfrage nicht nennen.
Neben den Umzugsplänen befasste sich der ABDA-Gesamtvorstand mit der Haushaltsplanung für 2016: Er beinhaltet ein Wachstum von circa fünf Prozent gegenüber dem Vorjahresansatz. Grund ist nach ABDA-Angaben eine leichte personelle Aufstockung, „damit die entscheidenden Fragen der Gesundheitspolitik der nächsten Jahre wie z.B. die Themenfelder E-Health und Telematik qualifiziert bearbeitet und der Service gegenüber den Mitgliedsorganisationen verbessert werden können“. Wie bei den Umzugsplänen obliegt die endgültige Entscheidung auch beim Haushalt der Mitgliederversammlung der ABDA am 1. Juli.
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