Tarifeinheitsgesetz

Adexa: Gefahr für Arbeitnehmerrechte

28.05.2015, 13:20 Uhr

Sieht im Tarifeinheitsgesetz einen Anschlag auf Arbeitnehmerrechte: Adexa-Vize Tanja Kratt. (Foto:  fotohansel/Fotolia)

Sieht im Tarifeinheitsgesetz einen Anschlag auf Arbeitnehmerrechte: Adexa-Vize Tanja Kratt. (Foto: fotohansel/Fotolia)


Berlin - Als Konsequenz aus den Streiks von Luftpersonal und Bahnmitarbeitern will die Große Koalition noch vor der parlamentarischen Sommerpause das neue Tarifeinheitsgesetz verabschieden. Zwar sieht die Apothekengewerkschaft Adexa als Gewerkschaft einer ebenfalls zahlenmäßig kleineren Berufsgruppe keine unmittelbaren Konsequenzen. Jedoch äußert sich Adexa-Vize Tanja Kratt im DAZ.online-Gespräch kritisch zum Plan der Bundesregierung.

Da Adexa Tarifverträge exklusiv für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in öffentlichen Apotheken abschließe, habe das Gesetz keine unmittelbare Auswirkung. Dennoch sollte jede Gewerkschaft sehr genau beobachten, welche Richtung gerade von der Politik in Bezug auf Gewerkschaften und Tarifpolitik eingeschlagen wird. Kratt: „Das neue Gesetz – zumal von einer SPD-Ministerin initiiert – als Stärkung der Tarifautonomie zu bezeichnen, ist der missratene Versuch einer positiven Darstellung des genauen Gegenteils! Bedenklich, wenn nicht sogar gefährlich, ist so eine Entwicklung für die Arbeitnehmerrechte in jedem Fall.“

Dass beispielsweise Lokführer und Piloten nicht so eine große Gruppe bilden könnten wie das Service- oder Bodenpersonal und schon deshalb größenmäßig unterlegen seien, „darf nicht dazu führen, dass ihren Gewerkschaften das Recht abgesprochen wird, ihre Mitglieder zu vertreten.“ Ob diese Beschränkung der Koalitionsfreiheit aufrechterhalten werden könne, werde das Verfassungsgericht klären müssen. Kratt: „Eine große Mehrheit der Rechtsexperten geht davon aus, dass das Gesetz keinen Bestand haben wird.“

Adexa habe bereits mit dem Marburger Bund und auch mit dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) über Gemeinsamkeiten und Kooperationsmöglichkeiten gesprochen. Allerdings seien die Ausgangssituationen recht unterschiedlich. Während Adexa nicht direkt von dem Tarifeinheitsgesetz betroffen ist, müsse sich insbesondere der Marburger Bund mit konkurrierenden Gewerkschaften wie ver.di auseinander setzen. „Ein Zusammenschluss würde einige Probleme vielleicht heilen. Allerdings hat sich die Spezialisierung der Gewerkschaften auf einzelne Berufsgruppen auch bewährt und sollte in der Form – zugunsten ihrer Mitglieder – erhalten bleiben“, so Kratt.   

Laut Adexa bestehen mit der großen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kaum Berührungspunkte. Im Bereich der öffentlichen Apotheken spiele ver.di überhaupt keine Rolle. Gemeinsame Interessen fänden sich aber beispielsweise bei Aktionen zum Equal Pay Day. Ver.di vertrete unter anderem die Pflegeberufe und die angestellten Hebammen tariflich, in denen überwiegend Frauen tätig sind. Insofern seien die niedrigen Gehälter in den frauendominierten Gesundheitsberufen ein Thema für beide Gewerkschaften.


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