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Apotheker außen vor: Medikationsplan, AMTS-Bemühungen und E-Health-Gesetz

30.05.2015, 09:00 Uhr

Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr

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Regelungen zum Anspruch auf einen Medikationsplan in dem geplanten E-Health-Gesetz schlagen hohe Wellen. Den Apothekern sind bei der Erstellung weitgehend die Hände gebunden, sie dürfen allenfalls Ergänzungen vornehmen, allerdings ohne Entlohnung. Ein Problem für Apotheker und Patienten - und die ABDA! Die Hände gebunden sind Apothekern auch, wenn Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste verordnet werden. Rabattarzneimittel dürfen nicht abgegeben werden, wenn sie nicht namentlich verordnet sind. Weniger ein Problem für Apotheker, aber für die Kassen!

E-Health-Gesetz: Ärzte erhalten Vergütung

Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines einheitlichen Medikationsplans in Papierform haben. Das sieht der Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen - kurz E-Health-Gesetz - vor. Erstellt werden soll der Medikationsplan durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt. Er ist auch in der Pflicht, den Medikationsplan ständig zu aktualisieren.

E-Health-Gesetz: Apotheker haben Beratungshonorar

Aktualisierungen können auch von anderen Leistungserbringern wie Apothekern vorgenommen werden. Im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass Ärzte für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Über die Vergütung einer Aktualisierung des Medikationsplans anderer Leistungserbringer schweigt sich der Entwurf aus. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zwischenzeitlich klargestellt, dass eine solche durch Apotheker erbrachte Aktualisierung mit dem Beratungshonorar abgegolten sei. Pflicht ohne Lohn, das weckt gewaltige Zweifel an den Bekenntnissen von Koalitionspolitikern zur Bedeutung der Apotheker generell und vor allem in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit.

E-Health-Gesetz: ABDA hofft

Zunächst meldete sich die Apothekerkammer Niedersachsen in Sachen E-Health-Gesetzesentwurf, dann die Landesapothekerkammer Hessen: Ohne Apotheker mache ein Medikationsplan keinen Sinn. Die ABDA legte nach und sieht große Defizite in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit. Die reine Auflistung von Arzneimitteln sei kaum etwas wert, wenn keine Medikationsanalyse erfolge, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Dazu gehöre, dass die Medikation systematisch auf Wechselwirkungen und andere Risiken überprüft wird und für erkannte Probleme Lösungen zwischen Arzt und Apotheker abgestimmt werden. Die Liste allein bringe den Patienten nicht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Weil aber die Medikationsanalyse eine aufwendige pharmazeutische Leistung sei, die nicht kostenfrei erbracht werden kann, scheut sich nach Auffassung Schmidts die Politik, sie gemeinsam mit dem Medikationsplan im E-Health-Gesetz aufzuführen. Ungeachtet dessen hofft die ABDA auf Nachbesserung im laufenden parlamentarischen Verfahren.

Aut-idem-Verbot: Kassen appellieren

Die gesetzlichen Kassen schließen auch für Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste Rabattverträge ab. Weil Apotheker aber bei Nicht-Verordnung eines solchen Rabattarzneimittels gezwungen sind, das tatsächliche, in der Regel für die Kassen teurere Arzneimittel abzugeben, appellieren die Kassen an die Ärzte, auch bei von der Substitution ausgeschlossenen Arzneimitteln Rabattarzneimittel zu verordnen.

Glinide: G-BA und BMG streiten

Im Juni 2010 hatte der G-BA beschlossen, die Verordnung von Repaglinid (z. B. NovoNorm®) und Nateglinid (Starlix®) bei Typ-2-Diabetes zulasten der GKV einzuschränken bzw. auszuschließen. Der Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt, da das BMG ihn mit Schreiben vom 21. Februar 2011 beanstandet hat. Zu spät, urteilt jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Allerdings hat das Gericht die Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.

Mäuse: Paracetamol senkt Testosteron-Spiegel

Paracetamol gerät immer wieder wegen potenziell fetotoxischer Risiken in die Schlagzeilen. Aktuell wurden die Ergebnisse einer Studie an Mäusen mit transplantiertem menschlichen Hodengewebe veröffentlicht, die darauf hindeutet, dass durch Paracetamol die Testosteron-Produktion im Hoden reduziert werden könnte. Die Autoren der Studie sehen in den Ergebnissen als einen Hinweis dafür, dass eine längere Verwendung von Paracetamol in der Schwangerschaft das Risiko der männlichen Nachkommen für spätere Fortpflanzungsstörungen erhöhen kann.

E-Zigaretten: DKFZ warnt

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Anlass für das Deutsche Krebsforschungszentrum, eindringlich vor den Gefahren der E-Zigarette zu warnen: "Mit jedem Zug wird ein Chemikaliengemisch inhaliert. Insbesondere bei hohem Dauerkonsum kann eine Krebsgefährdung nicht ausgeschlossen werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ), Martina Pötschke-Langer. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) empfiehlt denjenigen, die das Rauchen aufgeben wollen, sich Rat in der Apotheke zu holen.

Aromatische Kohlenwasserstoffe: Warentest warnt

Die Stiftung Warentest hat Kosmetika auf Mineralölbasis unter die Lupe genommen und unter anderem in allen ausgewählten Produkten aromatische Kohlenwasserstoffe gefunden, die potenziell karzinogen sein können.


Dr. Doris Uhl (du), Apothekerin
Chefredaktion DAZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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