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Kontroverse um Medikationsplan
Schmidt: „Weiter am dicken Brett bohren!“
Stuttgart - Seit in der vergangenen Woche der Entwurf für das E-Health-Gesetz bekannt wurde, ist die Aufregung bei den Standesvertretern der Apotheker groß: An der Erstellung des geplanten Medikationsplans sind die Apotheker vorerst nicht beteiligt, sie sollen ihn nur ergänzen können. In der aktuellen DAZ appelliert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt an die Apotheker, jetzt nicht aus Enttäuschung „die Flinte ins Korn zu werfen“.
Schmidt widerspricht im Interview mit der DAZ Prof. Dr. Daniel Grandt, Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), der an der Erarbeitung des bundeseinheitlichen Medikationsplans beteiligt war. Dieser verteidigt, ebenfalls in der aktuellen DAZ, die Pläne des Gesundheitsministeriums. Es sei sinnvoll, wenn derjenige dokumentiert, der verordnet. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Plan auch wirklich die beabsichtigte Dosierung korrekt wiedergibt. Man könne sich aber nicht darauf verlassen, dass der Patient beim Arztbesuch seine in der Zwischenzeit erworbene Selbstmedikation angebe – deswegen solle diese vom Apotheker ergänzt werden.
ABDA-Präsident Schmidt sieht das differenzierter. Es gebe durchaus Fälle, in denen die Erstellung des Plans durch den Hausarzt nicht der effizienteste Weg ist, etwa wenn ein Patient fünf nicht verschreibungspflichtige sowie ein von einem Facharzt verschriebenes Arzneimittel einnimmt. Entscheidend sei, dass es ein strukturiertes Verfahren gibt, in dem Ärzte und Apotheker eingebunden sind – und dass „tatsächlich die komplette Medikation erfasst wird“.
Mehr Sicherheit bringt erst die Medikationsanalyse
Die Erfassung der Medikation ist für Schmidt aber gar nicht der wichtigste Punkt, sondern nur die Voraussetzung für die Analyse und anschließende Anpassung der Medikation. Erst dieser Schritt, der „im heilberuflichen Netzwerkunter unter Anerkennung der Therapiehoheit der Ärzte erfolgen“ müsse, bringe tatsächlich „ein Plus an Arzneimittelsicherheit“.
Schmidt hält es für einen „Baufehler des jetzigen Gesetzentwurfs“, dass weder vorab ein gleichberechtigter Austausch zwischen den beteiligten Heilberufen noch eine verpflichtende Medikationsanalyse festgeschrieben wird. Dennoch appelliert Schmidt an die Apotheker, jetzt nicht die Flinte ins Korn zu werfen. Er verstehe die Enttäuschung, doch sei immer klar gewesen, dass die Einführung eines systematischen Medikationsmanagements nur langfristig zu erreichen ist. Der Anspruch auf einen Medikationsplan sei dabei „ein Etappensieg, der uns motivieren sollte, weiter an dem dicken Brett zu bohren“. Wenn das AMTS-Projekt mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur richtig ins Laufen komme, werde es ganz neue Möglichkeiten zur interprofessionellen Zusammenarbeit geben – und auch zur Diskussion über die Vergütung von Leistungen. „Niemand hat gesagt, dass das ein Spaziergang wird“, betont Schmidt, „aber da müssen wir am Ball bleiben, alles andere wäre dumm.“
Lesen Sie die Interviews mit Prof. Dr. Daniel Grandt und Friedemann Schmidt in der aktuellen DAZ Nr. 23, 2015, S. 13 ff.
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