Folgen der Massenabmahnungen

Hohe Forderungen gegen Abmahnduo

08.06.2015, 09:45 Uhr

Die Brücken-Apotheke ist Vergangenheit - doch ihr ehemaliger Inhaber hat auch jetzt noch einige Probleme. (Foto: diz/DAZ)

Die Brücken-Apotheke ist Vergangenheit - doch ihr ehemaliger Inhaber hat auch jetzt noch einige Probleme. (Foto: diz/DAZ)


Berlin - Das Abmahnduo Wagner/Becker, das Ende letzten Jahres tausende Apotheken in Aufregung versetzt hat, wird jetzt vor dem Landgericht München II wegen seiner rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen zur Rechenschaft gezogen: Schadenersatz im sechsstelligen Euro-Bereich fordert die DAN Netzwerk Deutscher Apotheker GmbH – Betreiberin des Online-Portals apotheken.de – ein. Zudem macht sie Unterlassungsansprüche geltend, um zu verhindern, dass der Apotheker und der Anwalt nochmals auf diese Art vorgehen.

Mindestens 1.000 apotheken.de-Kunden hatte der einstige Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall, Hartmut Wagner, über seinen Leipziger Rechtsanwalt Christoph Becker abmahnen lassen. Insgesamt hatten die beiden „mehrere tausend“ Apotheken ins Visier genommen. Der Deutsche Apotheker Verlag, die Muttergesellschaft  des DAN, hatte seinerzeit betroffenen apotheken.de-Mitgliedern angeboten, die außergerichtliche Vertretung in den Abmahn-Fällen zu übernehmen und beauftragte hiermit die Rechtsanwälte Dr. Timo Kieser und Dr. Valentin Saalfrank. Mehr als 700 Kunden nahmen dieses Angebot an. Das verursachte eine nicht unbeträchtliche Summe an Anwaltskosten für die DAN bzw. den Deutschen Apothekerverlag. Weitere Kosten kamen dazu: Es mussten Aushilfskräfte eingesetzt werden, die mit den Abmahnungen befassten Mitarbeiter leisteten Überstunden und Wochenendarbeit in den „heißen“ Tagen im Dezember. Am Ende kosteten die Abmahnungen den Deutschen Apotheker Verlag eine erkleckliche sechsstellige Summe. Nicht zuletzt musste apotheken.de einige Kündigungen von Kunden wegstecken, die durch das rechtsmissbräuchliche Vorgehen von Wagner/Becker verunsichert waren.

Ziel des Duos: Viel Geld in kurzer Zeit

Unter anderem die entstandenen Schäden macht Rechtsanwalt Dr. Kieser nun für DAN vor Gericht geltend. Er hat keine Zweifel, dass die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Das Vorgehen des Duos sei gleich aus mehreren Gründen rechtsmissbräuchlich gewesen. Damit wären selbst möglicherweise berechtigte wettbewerbsrechtliche Ansprüche erloschen. Es sei Becker und Wagner offensichtlich gerade nicht darum gegangen, die Wettbewerbsverstöße einzelner Apotheken zu beseitigen, so die Argumentation. Das Verhalten zeige in der Gesamtschau vielmehr, dass es darum ging, in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand einen hohen Geldbetrag zu erhalten. Da Apotheker Wagner seinen Wohnsitz im Bezirk des LG München II hat, wurde der Rechtsstreit dort anhängig gemacht. Das LG München II hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet und die Herren Wagner und Becker aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen.

Gegen Rechtsanwalt Becker sind überdies bei der Staatsanwaltschaft Leizpzig von mehreren Seiten Strafanzeigen gestellt worden, auch von apotheken.de-Anwalt Kieser. Die Ermittlungen dauern laut Staatsanwaltschaft noch an.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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