Präventionsgesetz

GroKo: Mehr Verbindlichkeit beim Impfschutz

Berlin - 15.06.2015, 10:55 Uhr

Die Bundesbürger sollen den Impfschutz ernster nehmen. (Foto: Alexander Raths/Fotolia)

Die Bundesbürger sollen den Impfschutz ernster nehmen. (Foto: Alexander Raths/Fotolia)


Die Große Koalition setzt auf mehr Verbindlichkeit beim Impfen. Die von einigen Seiten geforderte Impfpflicht will sie allerdings nicht durchsetzen. Im geplanten Präventionsgesetz planen Union und SPD dennoch weitergehende Regelungen rund um das Thema Impfschutz als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. Entsprechende Änderungsanträge sollen diesen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen werden. Tags drauf steht dann die 2./3. Lesung des Präventionsgesetzes im Bundestag an.

Schon jetzt sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen Nachweis darüber zu erbringen haben, dass vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Auf Anregung des Bundesrats hat die Koalition nochmals an den Formulierungen zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geschliffen.

Die Formulierungshilfe für den am Mittwoch abzusegnenden Antrag stellt nun klar, dass der Nachweis schriftlich zu erbringen ist und die Beratung auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den STIKO-Empfehlungen ausreichenden Impfschutz gerichtet ist. Zudem soll das Gesundheitsamt ermächtigt werden, die Eltern zur Beratung zu laden, wenn sie den Nachweis auch nach wiederholter Aufforderung nicht beibringen. Überdies kann bei fehlendem Nachweis künftig ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig werden.

Weiterhin sollen Kinder ohne Impfschutz bzw. Nachweis der Immunität künftig von Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ausgeschlossen werden können, wenn dort Masern ausbrechen. Diese Kinder müssen dabei nicht krank oder krankheitsverdächtig sein – für diese Fälle gibt es bereits Verbotsregelungen –, es reicht der mangelnde Schutz für sich. Überdies sollen in medizinischen Einrichtungen Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, den Impfstatus abzufragen und Mitarbeiter bei fehlendem Impfschutz nicht mehr in bestimmten Bereichen einzusetzen. Die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden ebenfalls um Maßnahmen zur Verbesserung des Impfstatus ergänzt.

Zudem ist vorgesehen, dass der Impfausweis um ein Feld ergänzt wird, das auf den nächsten Impftermin hinweist und somit eine bessere Übersicht für den Versicherten gibt. Auch sollen Schutzimpfungen in die Bonusprogramme der Krankenkassen einbezogen werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, erklärte: „Wir wollen mit unserem Paket mehr Verbindlichkeit beim Impfen. Einen so massiven Masern-Ausbruch wie dieses Jahr darf es in Deutschland nicht wieder geben. Unser Ziel ist, dass möglichst alle Kinder in Kindergärten und Schulen gut geimpft sind.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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