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Gematik-Gesellschafter in Sorge
E-Health-Zeitplan zu eng gesteckt
Das E-Health-Zeitalter soll am 1. Juli 2016 starten, dann soll der Online Rollout der Telematikinfrastruktur starten. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, drohen Krankenkassen und (Zahn-)Ärzten Sanktionen in Form von Haushaltskürzungen. Apotheker haben in diesem Fall nichts zu befürchten – der Deutsche Apothekerverband (DAV) zeigt sich dennoch solidarisch und kritisiert in einer gemeinsamen Erklärung mit den Vertretern von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern den Zeitplan des geplanten E-Health-Gesetzes.
Zwar sehen die gematik-Gesellschafter im geplanten Gesetz positive Ansätze, die einen Mehrwert für Patienten und ihre Behandlung bringen können: „Das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und fördert die sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen.“ Trotz Defiziten in Detailfragen kämen damit sinnvolle Anwendungen wie etwa der Medikationsplan und der Notfalldatensatz auf den Weg. Sorgen bereitet den Gesellschaftern allerdings der Zeitplan für die Umsetzung der Vorgaben, der nicht – jedenfalls nicht sinnvoll – eingehalten werden könne.
Der Gesetzentwurf schreibt den Start des Online-Rollouts und damit der Vernetzung der Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2016 vor. Können die notwendigen Voraussetzungen bis zu diesem Termin nicht geschaffen werden, drohen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband Sanktionen. Das Problem: Die Vernetzung unter den Leistungserbringern muss mit Industrielösungen erprobt werden, um sicher zu gehen, dass in den Praxen praktikable und funktionierende Technik eingesetzt wird. Doch das Erprobungsende ist für Juli 2016, also nach dem Start des Rollouts geplant.
Termin zu kurzfristig angesetzt
„Der Zeitplan lässt keine Auswertung der Erprobungsergebnisse zu“, konstatiert Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafter der gematik und Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Dabei müsse die Erprobung erst einmal zeigen, ob geeignete Lösungen für Praxen und Krankenhäuser entwickelt wurden, bevor der Rollout starten könne. „Bisher gibt es daran noch berechtigte Zweifel.“ Und finanzielle Einbußen als Folge der Sanktionen würden darüber hinaus zu einer Unkalkulierbarkeit der Haushalte der betroffenen Körperschaften führen. Die Sanktionsregelungen seien „das völlig falsche Instrument“, um die Telematikinfrastruktur zu fördern – zumal die Betroffenen keinen Einfluss auf die Einhaltung der vorgegebenen Termine hätten.
Die Gesellschafter sehen darüber hinaus ein weiteres Problem: Durch die Ausschreibung der Erprobung könnten bereits zwei Industriekonzerne Produkte aus Versichertengeldern entwickeln, während andere Anbieter aufgrund des engen Zeitplans kaum eine Chance bekämen, in den Markt einzusteigen und gleichwertige oder bessere Produkte anzubieten. Die Gesellschafter befürchten, dass dies zu unreifen oder schlechten Produkten zu völlig überhöhten Preisen führen könnte „und bei den beteiligten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern die Akzeptanz für die Umsetzung dieser grundsätzlich sinnvollen Technik weiter geschmälert wird“.
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