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Sichererer Arzneiversand
Neues EU-Logo: Erst prüfen, dann kaufen
Ab sofort profitieren Verbraucher von EU-weiten Regelungen für mehr Sicherheit beim Arzneikauf im Internet: Ein gemeinsames europäisches Logo kennzeichnet legale Versender. Über den Klick auf das Logo kann jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter behördlich erfasst und grundsätzlich zum Versandhandel mit Humanarzneimitteln berechtigt ist. Wegen der Übergangsfrist von vier Monaten ist die Verwendung des Logos ab heute möglich, ab dem 26. Oktober dann Pflicht.
Der Kauf von Medikamenten im Internet birgt Risiken, da illegale Händler häufig gefährliche Fälschungen auf den Markt bringen. Darauf weist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das in Deutschland die legalen Arzneimittelversender in einem Register listet, erneut hin. Das Versandhandels-Register ersetzt das seit 2009 bestehende Register, in dem Apotheken mit Versanderlaubnis bisher zu finden waren. Dabei unterscheidet das DIMDI zwischen Apotheken und anderen Einzelhändler, die nur freiverkäufliche Arzneimittel versenden dürfen. Das Institut führt daher zwei separate Listen.
Mit dem Logo auf seiner Internetseite weist ein Versandhändler nach, dass er nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf. Ob Händler bzw. Apotheken in den jeweiligen Registern erfasst sind, kann durch einen Mausklick auf das Logo überprüft werden. Damit begegnet die EU dem wachsenden Risiko, an gefälschte Medikamente zu geraten, erklärt das DIMDI. Es gelte das Motto: „Klicken – prüfen – kaufen“ – wobei der Kauf nur dann erfolgen sollte, wenn beim Anklicken des Logos auch wirklich der zugehörige Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler erscheinen. Alternativ können die vollständigen DIMDI-Listen abgerufen werden.
Durch die neuen, EU-weit vergleichbaren Register ist dieses Vorgehen nun in allen Ländern der EU möglich. Während das alte Logo noch freiwillig war, ist as neue EU-Logo nun verpflichtend und muss künftig von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern gut sichtbar auf ihren Internetseiten angezeigt werden, wenn sie Versandhandel mit Humanarzneimitteln über das Internet betreiben. Am Logo ist zugleich der Mitgliedstaat erkennbar, in dem der Händler niedergelassen ist. Die entsprechende Flagge ist integriert und der Text in der jeweiligen Landessprache verfasst. Ansonsten bleibt das Logo EU-weit einheitlich.
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