Gesundheitsreform bestätigt

Oberstes US-Gericht sichert „Obamacare“

Washington - 26.06.2015, 11:40 Uhr

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat Obamacare bestätigt. (Foto: zimmytws/Fotolia)

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat Obamacare bestätigt. (Foto: zimmytws/Fotolia)


Der Oberste Gerichtshof in den USA hat Präsident Barack Obama und Millionen Krankenversicherten einen durchschlagenden Erfolg beschert. Der Supreme Court hielt am Donnerstag die vor fünf Jahren verabschiedete Gesundheitsreform unverändert aufrecht. Damit hat Obamas wichtigstes Gesetz seiner Präsidentschaft auch einen zweiten großen rechtlichen Angriff überstanden. Experten meinen, dass das Gesetz damit von nun an juristisch unantastbar sei.

In der Klage ging es um die Frage, ob mehr als sieben Millionen Bürger zurecht einen öffentlichen Zuschuss zu ihrer Versicherung erhalten. Sechs der neun Richter bejahten das, die anderen drei aus dem konservativen Lager waren dagegen. „Der Kongress hat die Gesundheitsreform erlassen, um die Märkte für Krankenversicherungen zu verbessern, nicht um sie zu zerstören“, heißt es in dem Urteil.

Obama bezeichnete die Entscheidung vor der Presse als „Sieg für hart arbeitende Amerikaner überall in diesem Land, die wegen dieses Gesetzes mehr Sicherheit haben“. Es habe Leben verändert oder gar gerettet, sagte er. Mehr als 16 Millionen zuvor unversicherte Bürger hätten wegen der Reform eine Versicherung. Viele Republikaner bekräftigten, die Reform zurücknehmen zu wollen. Das Thema dürfte den Vorwahlkampf um die Präsidentschaft bestimmen.

Die 2010 nach heftigem politischem Lagerkampf verabschiedete Gesundheitsreform garantiert unversicherten Bürgern, eine Police abschließen zu können und dafür oft erhebliche öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Ohne diese finanzielle Unterstützung könnten sich sehr viele Betroffene die Versicherung nicht leisten.

Streitpunkt des Verfahrens war eine kleine Passage in dem Gesetz, die so ausgelegt werden könnte, dass Zuschüsse nur dann bezahlt werden dürfen, wenn ein US-Staat eine Angebotsplattform für Versicherungen selbst betreibt. Viele Staaten hatten sich aber dagegen entschieden und ihre Bürger auf eine Plattform geleitet, die von der Bundesregierung in Washington verantwortet wird. Die Vertragsabschlüsse über diese Plattform seien nicht zuschussberechtigt, meinten die Kläger. Der Supreme Court sieht die Formulierung hingegen nicht als einschränkend an. 

Bereits vor drei Jahren hatte das Gericht Obamas Gesundheitsreform als verfassungskonform bestätigt. Damals gaben die Richter eher überraschend grünes Licht für eine Pflichtversicherung für die meisten Amerikaner. Die Entscheidung war mit fünf zu vier Stimmen gefallen.


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