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Obwohl in Deutschland seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht für alle besteht, geht man im Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass rund 77.500 Menschen hierzulande nicht versichert sind. Wie Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages berichtete, sei die Zahl der Nichtversicherten durch gesetzliche Anreize aber schon deutlich gesenkt worden. Im Jahr 2003 seien noch rund 188.000 Menschen ohne Krankenversicherung gewesen, 2011 noch etwa 137.000.
Seit April 2007 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009. Wer sich zunächst nicht um die Versicherungspflicht kümmerte und erst später bei einer Krankenversicherung anmeldete, musste mit happigen Nachzahlungen und Säumniszuschlägen rechnen. Um Nichtversicherten die Rückkehr zu erleichtern, beschloss der Bundestag 2013 das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“, mit den Rückkehrern innerhalb einer bestimmten Frist derartige Nachforderungen erlassen wurden.
Bis August 2014 kamen den Angaben der Staatssekretärin zufolge rund 55.000 bis dahin Nichtversicherte neu in die GKV. Bis Ende 2013 gingen zudem 4.500 weitere zu einer privaten Krankenversicherung.
Unter den bis heute nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland sind laut Fischbach viele Ausländer. Zum einen etwa EU-Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien, bei denen die Vorversicherung oft nicht ohne weiteres zu ermitteln sei. Aber auch Asylbewerber und Personen ohne Asylantrag, die sich in Deutschland ausreisepflichtig aufhalten, seien oft unversichert. Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im März 2015 sind die eingeschränkten Grundleistungen von zuvor 48 auf nunmehr 15 Monate beschränkt worden. In diesen ersten 15 Monaten bekommen Flüchtlinge lediglich eine Akut- und Schmerzversorgung. Anschließend haben sie Anspruch auf eine Versorgung auf GKV-Niveau.
Eine weitere Gruppe von Nichtversicherten seien Obdachlose und sogenannte kleine Selbstständige, die nicht in der Lage seien, ihre Beiträge zu zahlen. Fischbach merkte an, in einigen Fällen sei den Betroffenen womöglich nicht klar gewesen, dass es mit der befristeten Beitragsamnestie eine sehr günstige Rückkehrmöglichkeit in die Krankenversicherung gegeben habe.
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