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DAT-Anträge: Wie viel Information wünschen Sie sich?
Jahr für Jahr werden beim Deutschen Apothekertag (DAT) von der Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker zahlreiche Anträge verabschiedet. Der ABDA wird darin regelmäßig aufgegeben, sich besonderen Probleme anzunehmen. Seit einem Beschluss der Hauptversammlung aus dem Jahr 2002 erhält die ABDA-Mitgliederversammlung jedes Jahr einen Bericht über das Schicksal der Anträge. Auf dem folgenden Apothekertag sind sie jedoch kein Tagesordnungspunkt.
Die ABDA-Mitgliederversammlung befasst sich heute, am 1. Juli, mit den Anträgen des DAT 2014. Zwar handelt es sich bei der Mitgliederversammlung um das höchste Beschlussgremium der ABDA – allerdings tagt sie nicht öffentlich. Vorgelegt wird ihr der „Bericht über die Behandlung der Anträge der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker 2014“, der Mitte Juni bereits an die Mitgliedsorganisationen verschickt wurde.
Was in diesem Jahr dabei herausgekommen ist, auch bei der Bearbeitung komplexerer Anträge, die in den Ausschuss verwiesen wurden, lesen Sie diese Woche in der DAZ 27/2015 ab Seite 20 oder auf DAZ.online. Offiziell veröffentlicht wird der Bericht hingegen nicht.
Wie bewerten Sie das Verfahren mit den Apothekertags-Anträgen?
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