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Musterbrief für die Ärzte zur Änderung der AMVV
Seit Mittwoch ist vorgeschrieben, dass auf Rezepten auch der Vorname und die Telefonnummer des verordnenden Arztes vermerkt sein muss. Auch wenn alle niedergelassenen Ärzte von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie die Klinikärzte von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die Änderungen informiert wurden, scheint es einige Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu geben. Um die Kommunikation mit den Ärzten zu erleichtern, haben wir als Service für Sie ein Muster-Schreiben vorbereitet.
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