DAZ.online-Umfrage zur AMVV-Änderung

Wie gehen Sie mit unvollständigen Rezepten um?

Berlin - 08.07.2015, 17:30 Uhr

Was machen Sie, wenn Sie ein Rezept ohne Telefonnummer des Arztes einlösen sollen? (Foto: corbisrfsomos/Fotolia)

Was machen Sie, wenn Sie ein Rezept ohne Telefonnummer des Arztes einlösen sollen? (Foto: corbisrfsomos/Fotolia)


Seit 1. Juli müssen Ärzte auf dem Rezept ihren Vornamen und ihre Telefonnummer angeben. Diese Informationen sollen der leichteren Kontaktaufnahme durch die Apotheken dienen. Leider haben viele Ärzte diese Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) noch nicht umgesetzt, Apotheken fürchten deshalb nun, dass Rezepte ohne diese Angaben später von den Krankenkassen retaxiert werden könnten.

Dass es regional unterschiedliche Regelungen gibt, ob die Apotheken diese Formfehler heilen dürfen oder nicht, macht die Sache auch nicht unkomplizierter. Außer den Ersatzkassen, die wenigstens bis September auf Retaxationen wegen fehlender Telefonnummern und Vornamen verzichten wollen, haben sich die Krankenkassen bisher noch nicht geäußert.

Wie gehen Sie mit Rezepten um, die den neuen Anforderungen der AMVV nicht genügen? Machen Sie bei unserer Umfrage mit!


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