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In der aktuellen Ergänzungslieferung
NRF-Vorschrift für MCP-Tropfen veröffentlicht
Im April 2014 wurden sämtliche Metoclopramid-haltigen Fertigarzneimittel in Tropfenform, die eine höhere Konzentration als 1 mg/ml enthielten, vom Markt genommen. Alle in Deutschland erhältlichen oralen, flüssigen Zubereitungen waren betroffen. Um die Lücke zu schließen, wurde vom DAC/NRF kurzfristig ein Rezepturhinweis zur Verfügung gestellt – jedoch mit der Anmerkung, dass es sich dabei um eine nicht geprüfte Rezeptur handele. In der aktuellen Ergänzungslieferung des DAC/NRF ist jetzt die geprüfte Vorschrift zur Herstellung von MCP-Tropfen enthalten.
Die NRF-Rezeptur 6.6 „Metoclopramid-Lösung 1 mg/ml“ weist leichte Änderungen im Vergleich zum Rezepturhinweis vom April 2014 auf. Dort wurde noch die Herstellung aus einer Metoclopramidhydrochlorid-Injektions- oder Infusionslösung vorgeschlagen. Der Grund: Die Rezeptursubstanz war nicht verfügbar. In der neuen Vorschrift kommt Metoclopramidhydrochlorid-Monohydrat zum Einsatz. Die Substanz ist beispielsweise über Caelo erhältlich. Eine weitere Abweichung gibt es beim Wasser. Statt konserviertem Wasser DAC wird gereinigtes Wasser verwendet, das nach dem Auflösen der Pulverbestandteile (MCP und Saccharin-Natrium) mit einem 15%igen Methyl-4-hydroxybenzoat-Konzentrat konserviert wird.
MCP-Lösung ist bei Erwachsenen für folgende Anwendungsgebiete indiziert:
- zur Prävention von verzögerter Chemotherapie-induzierter oder Strahlentherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen,
- zur Prävention von Übelkeit und Erbrechen nach Operationen sowie
- zur symptomatischen Behandlung von Übelkeit und Erbrechen, auch im Zusammenhang mit akuter Migräne. Hier kann MCP auch in Kombination mit oralen Analgetika gegeben werden, um deren Resorption zu verbessern.
Bei Kindern und Jugendlichen ist MCP lediglich Mittel der zweiten Wahl bei der Prävention von verzögerter Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen oder zur Behandlung postoperativer Übelkeit und Erbrechen. Die empfohlene Einzeldosis für Erwachsene beträgt 10 mg, die maximale Tagesdosis 30 mg bzw. 0,5 mg/kg Körpergewicht. Die Anwendungsdauer ist auf fünf Tage begrenzt.
Die Ergänzungslieferung des DAC/NRF, in der die neue Vorschrift enthalten ist, wird in diesen Tagen an die Apotheken ausgeliefert (oder ist es bereits). Auch online ist sie für Abonnenten verfügbar. Auf ihrem Gesundheitsportal „aponet.de, dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen“ hat die ABDA heute in einer Meldung darüber informiert, dass Apotheker auf ärztliche Verschreibung hin MCP-Tropfen anfertigen könnten. Ein flüssiges Fertigarzneimittel zur oralen Anwendung gibt es nach wie vor nicht.
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