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DAZ.online-Umfrage-Ergebnis
AMVV: Apotheker reagieren selbstbewusst
Die neuen Vorgaben, die die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) seit dem 1. Juli vorsieht, sollen eigentlich die Kontaktaufnahme zum Arzt erleichtern – die Mehrheit der Apotheker lässt sich daher auch nicht beirren, wenn auf einem Rezept der Vorname des Arztes oder seine Telefonnummer fehlt. Bei unserer Umfrage zeigte sich mehr als die Hälfte selbstbewusst angesichts der potenziellen Retax-Gefahr: Viele ergänzen die fehlenden Angaben selbst oder lassen es einfach darauf ankommen.
Seit Anfang des Monats müssen Ärzte auf einem Rezept ihren Vornamen und ihre Telefonnummer angeben – eigentlich um den Apotheken die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Leider haben viele Ärzte diese Änderung noch nicht umgesetzt. Dass es regional unterschiedliche Regelungen gibt, ob die Apotheken diese Formfehler heilen dürfen oder nicht, macht die Sache nicht unkomplizierter. Wir wollten daher wissen, wie Sie mit Rezepten umgehen, die den neuen Anforderungen nicht genügen.
Es zeigt sich, dass viele gelassen mit der aktuellen Situation umgehen. Von den insgesamt 292 Teilnehmern unserer Umfrage geben 106 an, die fehlenden Angaben einfach selbst zu ergänzen und sie auch selbst abzuzeichnen (36%). Weitere 68 Teilnehmer (23%) verweisen auf den Grund für die Änderung: Die Informationen sollten der Apotheke helfen, weshalb eine Korrektur in der Apotheke oder gar ein Zurückschicken der Rezepte ihrer Meinung nach geradezu widersinnig wäre. Sie unternehmen daher gar nichts und lassen es schlicht darauf ankommen.
Ein gutes Viertel (76 Teilnehmer) sortiert entsprechende Rezepte allerdings auch aus und schickt sie den jeweiligen Praxen zurück. Nur wenige (7%) erklären ihren Patienten in einem solchen Fall, dass ihr Rezept leider ungültig sei, und schicken sie in die Praxis zurück. Keine Probleme (mehr) macht die aktuelle Situation ebenso wenigen: Weitere sieben Prozent gaben an, sie bekommen keine Rezepte ohne Telefonnummer mehr, weil sie alle Ärzte in ihrem Umfeld, die die nun geforderten Angaben noch nicht im Arztstempel hatten, über die AMVV-Änderung informiert haben.
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