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Während der Bundesrat heute wie erwartet das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) abschließend verabschiedet hat, haben die Gespräche zur Lösung des Retax-Konflikts zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband schon begonnen: „Die Gespräche zwischen DAV und GKV laufen bereits. Dies erfolgt im Rahmen der regelmäßigen monatlichen Verhandlungen zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V“, teilte ein DAV-Sprecher mit. Zu Details der Verhandlungen wollte sich der Sprecher nicht äußern.
Mit dem Votum der Länderkammer ist der neunmonatige Gesetzgebungsprozess zum GKV-VSG abgeschlossen. Nach der Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz damit in Kraft treten. Dann beginnt für DAV und GKV-Spitzenverband eine Frist zu laufen: Binnen sechs Monaten sollen sie sich im Rahmenvertrag einigen, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt. Kommen die Vertragspartner in dieser Zeit nicht überein, entscheidet die Schiedsstelle.
Honorarwünsche unerfüllt...
Nicht erfüllt haben sich für die Apothekerschaft die Hoffnungen auf die gesetzliche Verankerung einer regelmäßigen Honorarprüfung. Gesetzlich festgeschrieben wird indessen auf gemeinsamen Wunsch von DAV und GKV-Spitzenverband der Kassenabschlag auf 1,77 Euro ab 2016. Für Apotheken von Bedeutung sind zudem die neuen Regelungen zum Entlassmanagement. Klinikärzte sollen Patienten künftig „eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung“ bei der Entlassung verschreiben können. Zudem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesapothekerkammern in einen Informationsaustausch über die Organisation des Notdienstes treten, um die Versorgung der Versicherten im Notdienst zu verbessern.
... doch ABDA kann auch Gutes erkennen
Schon anlässlich der Verabschiedung im Bundestag zog die ABDA gemischte Bilanz: Die Neuregelung des Entlassmanagements an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich sei ein Pluspunkt: „Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Gut sei zudem, „dass sich dabei keine rein profitorientierten ‚Rezepthändler‘ einmischen dürfen.“
Ebenfalls positiv wertet die ABDA die Antragsrechte der Apothekerschaft im neu geschaffenen Innovationsfonds zur Förderung neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie der Versorgungsforschung. Schmidt: „Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen – zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten – einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich sein. Für Patienten kann man mittel- und langfristig so mehr Versorgungsqualität erreichen.“ Die erhoffte Vergütungsreform sei jedoch im Ansatz stecken geblieben.
Grünes Licht für Präventionsgesetz ohne Apotheker
Neben den GKV-VSG verabschiedete der Bundesrat zudem das Präventionsgesetz. Aus Sicht der ABDA vergibt der Gesetzgeber damit wichtige Chancen zur Krankheitsvorsorge, weil er die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken in Deutschland ungenutzt lässt. Die ABDA hatte vor allem Einbindung der Apothekerschaft in die Impf-Vorsorge angeboten und eingefordert. Die ABDA hatte angeboten, für die Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen zu sorgen. Dies wurde nicht aufgegriffen. Stattdessen sitzen die Apotheker bei der Erarbeitung der nationalen Präventionsstrategie nur beratend mit am Tisch.
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