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Deutscher Apothekertag
BasisApotheker scheitern mit Antrag zur Tagesordnung
Für ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz ist „eine demokratischere Struktur als die der ABDA [...] kaum vorstellbar“. Doch jetzt ist es der Fraktion BasisApotheker aus Westfalen-Lippe noch nicht einmal gelungen, einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung des nächsten Deutschen Apothekertages Anfang Oktober in Düsseldorf auf die Beine zu stellen. Erreichen wollten Gunnar Müller und seine Mitstreiter, dass die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker auch über den Lagebericht von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt diskutieren kann.
Das ist aus Sicht der BasisApotheker bislang aus formalen Gründen nicht möglich, weil der Lagebericht des ABDA-Präsidenten vor Beginn der eigentlichen Hauptversammlung im Rahmen der Eröffnung stattfindet. Laut Tagesordnung kann die Hauptversammlung nur über den Geschäftsbericht des Hauptgeschäftsführers debattieren. Das war schon immer so. Gestört hat sich daran bislang niemand.
Nach der Geschäftsordnung der Hauptversammlung können Änderungsanträge zur Tagesordnung von der Mitgliederversammlung, von den Mitgliedsorganisationen oder von mindestens fünf Delegierten der Hauptversammlung eingereicht werden. Der Versuch der BasisApotheker, neben Gunnar Müller vier Mitstreiter dafür zu gewinnen, ist gescheitert.
Keine Kontaktaufnahme aus Datenschutzgründen
„Mit Bedauern nimmt die Fraktion BasisApotheker in Westfalen-Lippe zur Kenntnis, dass ihre Bemühungen, über die Mitgliedsorganisationen der ABDA Kontakt zu deren Delegierten aufzunehmen, bislang ebenso gescheitert sind wie die über die ABDA selber“, beklagen die BasisApotheker in einer Mitteilung. Die ABDA berufe sich dabei auf datenschutzrechtliche Beschränkung durch einen Beschluss der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker aus dem Jahr 1994. „Wir stellen fest, dass es den Delegierten somit unmöglich gemacht wird, Kontakt zu anderen Delegierten aufzunehmen. Unser Vorhaben, fristgerecht eine Änderung der Tagesordnung für den DAT 2015 zu erwirken, kann somit nicht umgesetzt werden“, so die BasisApotheker.
Jetzt lautet die Bitte an den Geschäftsführenden Vorstand der ABDA, die Tagesordnung dahingehend zu ergänzen, dass im Rahmen des TOP 3 der Hauptversammlung, Diskussion des Geschäftsberichts, eine „Diskussion des „Lageberichts“ des ABDA-Präsidenten ebenso möglich werden kann wie eine Diskussion des Berichts des Hauptgeschäftsführers“. Darüber hinaus wollen die BasisApotheker erreichen, dass künftig die Kontaktdaten der DAT-Delegierten zugänglich werden. „Wir werden deshalb bei der Hauptversammlung einen entsprechenden Antrag einbringen, der diese Kommunikation zukünftig zulässt, statt sie weiterhin aufgrund des ‚Datenschutzes‘ zu unterbinden“, so die BasisApotheker. Erforderlich sei die Schaffung einer „Plattform für Delegierte“, um eine Kommunikation unter und mit diesen sowie das Vorbereiten von Anträgen für die Hauptversammlung zu ermöglichen.
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