Erhebung in den Niederlanden

Sieben Kilometer bis zur Notdienst-Apotheke

Remagen - 16.07.2015, 08:50 Uhr

Die Entfernung beim Notdienst ist auch in den Niederlanden von Interesse. (Foto: A.Schelbert/DAZ)

Die Entfernung beim Notdienst ist auch in den Niederlanden von Interesse. (Foto: A.Schelbert/DAZ)


Wie weit muss ein holländischer Patient außerhalb der Geschäftszeiten der öffentlichen Apotheken, das heißt abends, nachts oder am Sonntag, laufen oder fahren, um an seine Medikation zu kommen? Die durchschnittliche Entfernung zur nächstgelegenen Notdienst-Apotheke liegt landesweit bei 7,3 Kilometern. Das hat die niederländische Stiftung für Pharmazeutische Statistik Stichting Farmaceutische Kengetallen (SFK) kürzlich ermittelt.

Die Untersuchung fand im ersten Quartal 2015 statt. Maßgeblich für den Abstand war die Postleitzahl des Wohnortes des Patienten, und gemessen wurde die Luftlinie. Für 80 Prozent der Patienten liegt die Distanz bis zur nächsten Notdienst-Apotheke hiernach innerhalb von zehn Kilometern, für 50 Prozent durchschnittlich unter vier Kilometern.

In Großstädten beträgt sie im Schnitt 5,7 und in dünn besiedelten ländlichen Regionen 10,2 Kilometer. In knapp zehn Prozent der Fälle können die Patienten zur nächsten Notdienst-Apotheke laufen, das heißt sie ist weniger als einen Kilometer weit entfernt. Rund ein Viertel hat die Notdienst-Apotheke sozusagen immer noch in der Nachbarschaft, das heißt, sie ist nicht mehr als zwei Kilometer entfernt. Für knapp unter zwei Prozent der im Untersuchungszeitraum erfassten Abgaben im Notdienst mussten die Patienten allerdings Wege von mehr als fünfzig Kilometern in Kauf nehmen.

Die Statistik-Stiftung gibt jedoch zu bedenken, dass in der Erhebung auch Apotheken-Besuche außerhalb der Geschäftszeiten während des Urlaub oder auswärtigen Besuchen erfasst waren. Zwar könnten die Ergebnisse deswegen nicht unbedingt als repräsentativ für die allgemeine Zugänglichkeit der Patienten zum Apothekennotdienst angesehen werden, aber ein allgemeines Bild über die durchschnittliche Entfernung gäben sie dennoch ab.  

Zum Vergleich: Hierzulande variiert die maximal zulässige Entfernung zwischen den jeweils dienstbereiten Apotheken in der Regel in städtischen Gebieten zwischen 7,5 und 10 km, in dünn besiedelten Gebieten liegt sie bei 20 bis ausnahmsweise 35 km. Einige Kammerbezirke orientieren sich für die Einteilung an der Entfernung zwischen den Ortsmittelpunkten der zu einem Notdienstbezirk zusammengeschlossenen Gemeinden oder Ortsteile: Dann liegen die Obergrenzen in dicht besiedelten Gebieten bei rund 10 km, in weniger stark besiedelten Gebieten zwischen 20 km und 25 km.


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