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DAZ.online-Umfrage-Ergebnis
Grünes Rezept 2.0 eine gute Sache
Demnächst findet sich auf Grünen Rezepten ein neuer Hinweis: Sie können bei einigen gesetzlichen Krankenkassen zur Teil- oder Vollerstattung eingereicht werden. Immer mehr Kassen nutzen den vom Gesetzgeber eingeräumten Spielraum. Angesichts dieser neuen Erstattungspraxis war eine Überarbeitung nötig, findet die Mehrheit der Teilnehmer unserer Umfrage (41 %). Sie halten das Grüne Rezept auch grundsätzlich für eine gute Sache.
Anstelle des Hinweises, dass das Grüne Rezept nicht zur Erstattung bei gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden kann, wird künftig auf die Möglichkeit zur Voll- oder Teilerstattung hingewiesen. Ein gutes Viertel (29 %) der insgesamt 220 Umfrageteilnehmer fürchtet, dass die neue Formulierung den Beratungsaufwand in der Apotheke weiter erhöhen wird – so sinnvoll das Grüne Rezept auch ist. Sie glauben, dass Patienten nun erst recht nicht mehr verstehen, weshalb sie trotz Vorlage eines Rezepts in Vorleistung gehen müssen.
Für knapp 20 Prozent spielt die Überarbeitung des Mustervordrucks gar keine Rolle, da die Farbe des Rezeptes nichts daran ändere, dass jeder Patient, der es will, zu dem von ihm gewünschten Präparat beraten werde. Gleichwohl ist die Akzeptanz des Grünen Rezepts groß: Nur wenige halten grundsätzlich nicht viel von ihm (10 %). Sie sähen es lieber, wenn Ärzte ihre Empfehlung einfach auf einem Zettel vermerken würden, um jede falsche Vorstellung bei den Patienten zu verhindern. Schließlich reiche für eine Erstattung der Kasse auch die Quittung der Apotheke.
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