Baden-Württemberg

Apotheker erhalten eine Stimme

Berlin - 22.07.2015, 09:55 Uhr

Das Landesgesundheitsgesetz in BaWü bezieht Apotheker ausdrücklich mit ein. (Foto: aerogondo/Fotolia)

Das Landesgesundheitsgesetz in BaWü bezieht Apotheker ausdrücklich mit ein. (Foto: aerogondo/Fotolia)


Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg werden die Apotheker mit einbezogen: Am Dienstag hat das Kabinett ein Landesgesundheitsgesetz beschlossen, das „Grundlage für die Schaffung von zukunftsweisenden Strukturen im Gesundheitswesen“ sein soll, wie es in einer Mitteilung des Landessozialministeriums heißt. Als zentrales Gremium sieht es eine Landesgesundheitskonferenz vor, in der „alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind“ – auch die Apotheker.

Um den künftigen gesundheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden, so heißt es im Landesgesundheitsgesetz (LGG), sei eine „Abkehr von der sektoralen Betrachtungsweise hin zu einem sektorenübergreifenden und populationsbezogenen Ansatz notwendig“. Künftig soll deshalb das Zusammenwirken von Landes- und kommunaler Ebene gestärkt und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit intensiviert werden. Ausgangspunkt für die Ausgestaltung der Gesundheitspolitik ist das Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg.

Vorreiterrolle in Deutschland

Das Land will mit dem Gesetz von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen: „Deutschlandweit einzigartig werden die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Zusammenwirken verschiedener Gremien im Gesundheitsbereich auf Landes- und kommunaler Ebene geregelt“, erklärt das Ministerium. Zentrales Gremium dabei soll die Landesgesundheitskonferenz (LGK) sein, die mindestens einmal im Jahr tagen wird. Ihre Aufgabe ist es, zu koordinieren, gemeinsame Stellungnahmen zu erarbeiten und Empfehlungen abzugeben.

Als ständige Mitglieder sollen ihr insbesondere Vertreter der Leistungserbringer und Kostenträger, der Heilberufekammern (Ärzte-, Zahnärzte-, Psychotherapeuten- und Apothekerkammer), der Wissenschaft, der kommunalen Landesverbände, der Kommunalen Gesundheitskonferenzen, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Berufsverbände der Gesundheits- und Pflegeberufe, der Gewerkschaften sowie der Bürger und Patienten angehören. Dabei erhält jedes ständige Mitglied ein Stimm- und Initiativrecht.

Gemeinsame Beratung als Grundlage

Zwar könne die LGK wegen der Bundeszuständigkeit insbesondere in Fragen der medizinischen Versorgung, der Pflege und der Gesundheitsförderung keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse erlassen, merkt Altpeter an. Aber sie verweist auf den Vorteil, sich an einem Tisch gemeinsam zu beraten: „Es ist bundesweit einmalig, dass die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in einem solchen Gremium auf Landesebene gemeinsame Empfehlungen aussprechen, die sie dann in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umsetzen.“

Darüber hinaus macht das LGG die bisher freiwillige Einrichtung Kommunaler Gesundheitskonferenzen für Stadt- und Landkreise mit Gesundheitsämtern zur Pflichtaufgabe: Die regionalen Akteure erarbeiten vor Ort Lösungen für gesundheitspolitische Herausforderungen der Region. Gesetzlich verankert wird zudem der 2011 eingerichtete Sektorenübergreifende Landesausschuss. In dem Gremium für die Bedarfsplanung von ambulanter und stationärer Versorgung hat auch die Apothekerkammer ein Stimmrecht. Zudem soll es einen Landesausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung geben.

Mehr Verbindlichkeit und Kontinuität

Die nun durch das Gesetz geregelten gesundheitspolitischen Gremien in Baden-Württemberg arbeiten teilweise schon seit einigen Jahren erfolgreich. Die Landesgesundheitskonferenz etwa tagte erstmals im Oktober 2013 und stellte die Weichen für das Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg. „Durch die gesetzliche Manifestation sollen sie eine höhere Verbindlichkeit und klarere Strukturen erhalten“, wird jedoch im LGG erklärt. Die gesetzliche Verankerung garantiere Kontinuität der Arbeit. Das Gesetz geht jetzt in die Anhörung und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Bei der Landesapothekerkammer (LAK) freut man sich über das Gesetz: „In der Landesgesundheitskonferenz arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit“, berichtet Geschäftsführer Dr. Karsten Diers. Dass die Mitgliedschaft der LAK nun auch im Landesgesundheitsgesetz vorgesehen werde, sei daher ein logischer Schritt. „Für die Aufnahme in den sektorenübergreifenden Landesbeirat haben wir uns immer wieder stark gemacht. Apotheker, ebenso wie die anderen Heilberufe, müssen in einem solchen Gremium Mitglied sein. Wir freuen uns natürlich, dass unsere Bemühungen Früchte getragen haben.“


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