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US-Pharmakonzerne
Pfizer darf Hospira unter Auflagen übernehmen
Die Europäische Kommission hat die von Pfizer geplante Übernahme des Spezialisten für injizierbare Medikamente und Infusionstechnologien Hospira geprüft und genehmigt. Die Genehmigung erfolgt allerdings unter der Bedingung, dass Pfizer bestimmte sterile injizierbare Arzneimittel sowie sein derzeit in der Entwicklung befindliches Infliximab-Biosimilar veräußert – ein solches hat Hospira bereits im Portfolio.
Wie die Kommission am 4. August mitteilte, hatte sie zunächst Bedenken, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ohne Auflagen keinem ausreichenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt wäre. So könnte es zu Preiserhöhungen und zur Einstellung der Entwicklung des dem Medikament Infliximab äquivalenten biotechnologischen Arzneimittels von Pfizer kommen. Infliximab, das in den 1990er Jahren entwickelt wurde und gegen Autoimmunkrankheiten wie rheumatoider Arthritis oder der Crohn-Krankheit eingesetzt wird, zählt zu den drei meistverkauften Arzneimitteln der Welt. Auch was die sterilen injizierbaren Arzneimittel betrifft, die beide Unternehmen anbieten, hegte die Kommission Zweifel, ob die geringe Zahl der verbleibenden Wettbewerber ausreichen werde.
Mit den nun auferlegten Bedingungen sind diese Bedenken nun ausgeräumt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Bei diesem Fusionskontrollverfahren ging es nicht nur darum, Preiserhöhungen für Patienten und Gesundheitsdienstleister zu verhindern. Durch ihren Beschluss sorgt die Kommission auch dafür, dass der Zusammenschluss zwischen Pfizer und Hospira die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln, die für die Gesellschaft von enormem Nutzen sein können, nicht beeinträchtigt.“
Früheren Meldungen zufolge ist Pfizer bereit, für Hospira rund 17 Milliarden US-Dollar zu zahlen.
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