Neurodermitis-Produkte

AtopiControl ist Kosmetik, keine Arznei

Berlin - 07.08.2015, 15:55 Uhr

Die Eucerin AtopiControl-Produkte von Beiersdorf sind Kosmetik, keine Arzneimittel. (Foto: Beiersdorf AG)

Die Eucerin AtopiControl-Produkte von Beiersdorf sind Kosmetik, keine Arzneimittel. (Foto: Beiersdorf AG)


Hautpflegende Kosmetik-Produkte sind nicht schon deshalb Arzneimittel, weil sie dazu bestimmt sind, im Zusammenhang mit einer Hauterkrankung eingesetzt zu werden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem aktuellen Urteil klargestellt (Az. 3 U 215/14). Konkret ging es im Verfahren um die Eucerin AtopiControl-Produkte von Beiersdorf. Sie seien keine Präsentationsarzneimittel, befanden die Richter, sondern würden vom angesprochenen Verkehrskreis als Kosmetik wahrgenommen.

Seit Oktober 2013 vertreibt Beiersdorf unter der Dachmarke Eucerin® sechs apothekenexklusive Produkte im Bereich der „Pflege mit medizinischem Anspruch“, die die Produktbezeichnung „AtopiControl“ tragen: Creme, Gesichtscreme, Lotion, Dusch- und Badeöl, Akut Creme und Anti-Juckreiz Spray. Integritas, ein Selbstkontrollorgan der pharmazeutischen Industrie, der sich unter anderem mit der Kontrolle von Publikumswerbung für Arzneimittel und verwandten Produkten befasst, mahnte das Unternehmen mit der Begründung ab, die Bezeichnung sowie verschiedene werbliche Angaben erweckten beim Verbraucher den falschen Eindruck, dass es sich bei den Produkten um Arzneimittel zur Behandlung von Neurodermitis handele. Dafür fehle aber die entsprechende Zulassung.

Verkehrskreis kennt nur „Neurodermitis“...

Das bestritt das Unternehmen, weshalb Integritas vor Gericht zog und Unterlassung forderte. Konkret sollte Beiersdorf Produkte unter der Bezeichnung AtopiControl nicht mehr in den Verkehr bringen, bringen lassen, bewerben und bewerben lassen dürfen. Doch das Landgericht Hamburg wies diese Forderung zurück: Es sei nicht davon auszugehen, erklärten die Landesrichter, dass der angesprochene Verkehrskreis um die Bedeutung des Begriffs „Atopie“ wisse. Daher stellten sie auch keinen Bezug zum Krankheitsbild der Neurodermitis her und gingen ebenso nicht davon aus, dass Produkte mit der Bezeichnung AtopiControl das atopische Ekzem kontrollieren könnten.

Beiersdorf ging in Berufung, aber ohne Erfolg: Das OLG bestätigte die Vorinstanz. Nach Auffassung der OLG-Richter handelt es sich bei den Produkten nicht um ein Präsentationsarzneimittel, weshalb auch keine arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich ist. Die Einordnung als Kosmetik oder Arzneimittel bestimme sich anhand der überwiegenden Zweckbestimmung nach objektiven Merkmalen, für die die Verkehrsanschauung maßgeblich sei. Die streitgegenständlichen Produkte wendeten sich an Neurodermitiker bzw. deren Angehörige. Es sei aber nicht festzustellen, dass die Zweckbestimmung der Produkte aus deren Sicht überwiegend auf die Verwendung als Arzneimittel gerichtet sei.

...nicht aber „Atopi“

Zwar könnte es sich bei dem Namensbestandteil „Atopi“ um einen Hinweis auf das atopische Ekzem bzw. die atopische Dermatitis handeln, gestehen die OLG-Richter ein. Es könne jedoch nicht mit der notwendigen überwiegenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise dies erkennen. „Der Verkehr weiß regelmäßig nicht darum, dass mit dem Begriff der ‚Atopie‘ jedenfalls auch der Hinweis auf das ‚atopische Ekzem‘ bzw. die ‚atopische Dermatitis‘ verbunden ist“, heißt es im Urteil. Er orientiere sich regelmäßig an dem ihm bekannten Begriff der Neurodermitis, nicht aber an den Fachbegriff der Atopie.

Auch in Verbindung mit den weiteren Elementen der Produktgestaltung oder -verpackung lasse die Bezeichnung nicht den Schluss zu, dass der angesprochene Verkehrskreis AtopiControl-Produkte als Arzneimittel ansähen, führen die OLG-Richter weiter aus. Unter anderem vermöge die Bezugnahme auf die Erkrankung Neurodermitis und deren Symptome auf den AtopiControl-Produkten und ihren Verpackungen nicht schon zu belegen, dass der angesprochene Verkehr zu der Annahme gelangen werde, dass es sich bei den AtopiControl-Produkten um Arzneimittel handele. Schließlich gehöre zur empfohlenen Behandlung einer Neurodermitis unstreitig nicht nur eine Arznei-Therapie, sondern auch eine Basispflege mit Kosmetika bzw. eine therapiebegleitende Hautpflege mit Kosmetika.


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