Direktabrechnung

DAV schließt weiteren Vertrag mit Privatkassen

Berlin - 10.08.2015, 13:15 Uhr

Verträge mit privaten Kassen sollen Kunden vor hohen Vorausleistungen für Arzneimittel bewahren. (Foto: WavebreakmediaMicro/Fotolia)

Verträge mit privaten Kassen sollen Kunden vor hohen Vorausleistungen für Arzneimittel bewahren. (Foto: WavebreakmediaMicro/Fotolia)


Nach der Allianz und der Debeka hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) jetzt auch mit den beiden privaten Krankenversicherungen HUK-Coburg und PAX-Familienfürsorge einen Vertrag über die Direktabrechnung von Privatrezepten abgeschlossen. Damit werden schwerkranke Patienten ab sofort von hohen Vorauszahlungen und unnötiger Bürokratie entlastet, teilte der DAV mit.

Die neue Vereinbarung ermöglicht die Direktabrechnung zwischen Apotheken und Krankenversicherung bei teuren Arzneimitteln, die auf Privatrezept verordnet werden. Diesen zusätzlichen Service können alle Versicherten der HUK-Coburg Krankenversicherung AG und der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG in Anspruch nehmen. Jede Apotheke, die Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband ist, kann mitmachen, so der DAV.

„Mit der HUK-Coburg und der PAX-Familienfürsorge konnten wir zwei wichtige private Krankenversicherungen als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Für Patienten in schwierigen Lebenslagen ist die Apotheke ein Ort, wo sie neben Kompetenz und Vertrauen oft auch eine ganz besondere Hilfeleistung erwarten. Mit diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der Apotheke anbieten.“

Mindestrezeptsumme von 1000 Euro

Voraussetzung für die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren ist, dass die Rezeptsumme mindestens 1.000 Euro beträgt und der Patient seine Forderung gegenüber der HUK-Coburg Krankenversicherung AG oder der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG an die Apotheke abtritt. Die Versicherung muss jeweils im Einzelfall zustimmen. Formulare dazu hält jede teilnehmende Apotheke für die Versicherten von HUK und PAX bereit.

Vergleichbare Verträge hat der DAV bereits mit Debeka, der größten privaten Krankenversicherung in Deutschland, und der Allianz Private Krankenversicherung geschlossen. Zudem besteht eine solche Vereinbarung auch zwischen dem Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und der HUK-Coburg Krankenversicherung AG sowie deren Tochterunternehmen PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG. Danach können Rezepte für chemotherapeutische Arzneimittel zwischen den 250 VZA-Mitgliedsapotheken und den beiden Gesellschaften direkt abgerechnet werden.


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