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Frühe Nutzenbewertung
IQWiG bestätigt Zusatznutzen von Afatinib
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat heute zwei Nutzenbewertungen veröffentlicht: In einer spricht es dem gegen Lungenkrebs eingesetzten Afatinib (Giotrif®) bei bestimmten Mutationen einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie zu. Dieses Arzneimittel lag dem IQWiG bereits zum zweiten Mal zur Überprüfung vor, da der erste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) befristet war. Demgegenüber attestierten die Kölner Wissenschaftler dem Parkinson-Medikament Safinamid (Xadago®) keinen Zusatznutzen.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat heute zwei Nutzenbewertungen veröffentlicht: In einer spricht es dem gegen Lungenkrebs eingesetzten Afatinib (Giotrif®) bei bestimmten Mutationen einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie zu. Dieses Arzneimittel lag dem IQWiG bereits zum zweiten Mal zur Überprüfung vor, da der erste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) befristet war. Demgegenüber attestierten die Kölner Wissenschaftler dem Parkinson-Medikament Safinamid (Xadago®) keinen Zusatznutzen.
Afatinib mit unterschiedlichem Nutzen für unterschiedliche Patienten
Besser fällt die Bewertung von Boehringer Ingelheims Afatinib aus. Dieses ist schon seit September 2013 zugelassen zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem bzw. metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden EGF-Rezeptor-Mutationen, die noch nicht mit einem EGF-Rezeptor-Tyrosinkinase-Inhibitor (EGFR-TKI) behandelt wurden. Eine erste frühe Nutzenbewertung wurde im Februar 2014 veröffentlicht. Grund für die erneute Nutzenbewertung war eine Befristung des entsprechenden Beschlusses des G-BA, die im Mai 2015 auslief.
Die aktuelle Bewertung beruht laut IQWiG auf einem neuen Datenschnitt der bereits 2014 untersuchten Studie. Nur für nicht vorbehandelte Patienten in relativ gutem Allgemeinzustand lagen verwertbare Daten vor. Nach wie vor gibt es nach der aktuellen Bewertung bei Trägern der EGFR-Mutation Del19 einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen und bei Trägern der Mutation L858R einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Afatinib. Bei Patienten mit anderen EGFR-Mutationen ermittelte das Institut nun nicht mehr einen Hinweis auf, sondern nur noch einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen gegenüber der Vergleichstherapie. Für vorbehandelte Patienten legte der pharmazeutische Unternehmer keine relevanten Daten vor.
Nach der Publikation der Dossierbewertungen führt der G-BA nun Stellungnahmeverfahren durch und fasst abschließende Beschlüsse über das Ausmaß des Zusatznutzens der beiden Arzneimittel.
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