- DAZ.online
- News
- Politik
- Patientenversorgung auß...
Verbands-Porträt BVKA
Patientenversorgung außerhalb der Offizin
Vor über 30 Jahren wurde die Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser gesetzlich neu geregelt. Fortan musste diese auf Grundlage eines Vertrages entweder über eine Krankenhaus- oder Offizin-Apotheke gewährleistet sein. Diese „Krankenhausversorgung in einer neuen Form“ war Anlass für die Gründung des Bundesverbandes klinikversorgender Apotheker. Während zuvor sogenannte „Versandapotheken“ lediglich verschlossene Kisten der Pharmaindustrie an Kliniken verschickt haben, machte es sich der Verband von nun an zur Aufgabe, auch das pharmazeutische „Know-how“ in die Krankenhäuser zu bringen. 20 Jahre später erweiterte er sein Aufgabengebiet und wurde zum Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker e.V. (BVKA).
Die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen durch öffentliche Apotheken ist im Apothekengesetz geregelt. Dieses sieht eine ordnungsgemäße, unverzügliche und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung sowie pharmazeutische Beratung der Einrichtungen inklusive der Heimbewohner vor. Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, steht für den BVKA eine sichere und effiziente Arzneimittelversorgung im Vordergrund. Das erklärte Ziel des Verbands ist die „ständige Verbesserung der pharmazeutischen Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsapotheken zum Wohle der Patienten in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen“. In diesem Sinne kooperiert er mit allen Beteiligten – vom Arzt über das Pflegepersonal bis zum Patienten. Zusätzlich pflegt er Kontakte zu den entsprechenden Einrichtungen, Behörden, Arzneimittelproduzenten und Großhändlern. Eine Fördermitgliedschaft für wirtschaftliche Vertragspartner passe aber nicht zur Verbands-Philosophie, erklärt BVKA-Geschäftsführer Dr. Rötger von Dellingshausen gegenüber DAZ.online. Auf diese Weise komme der BVKA ausschließlich seinem Verbandszweck nach: Der Interessenvertretung der Mitgliedsapotheken.
Seinen Mitgliedern steht der BVKA außerdem in Versorgungsfragen sowie zur betrieblichen Organisation beratend zur Seite, dem Personal der Mitgliedsapotheken werden Fortbildungen in versorgungsrelevanten Themen angeboten. Auch unter den Mitgliedern kommt es zum Erfahrungsaustausch: Das alljährlich – bislang in Bad Homburg und künftig in Mainz – stattfindende Symposium stellt dabei nur eine Möglichkeit dar. Der Verband will auf diesem Wege für Qualitätsstandards in der Apotheke sorgen und sie dadurch wettbewerbsfähig machen.
„Inhaltlich neu positionieren“
Heute zählt der BVKA 255 Mitglieder mit 350 (Filial-)Apotheken. Seit der Gründung und nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat sich die Zahl in etwa verdoppelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich der Verband ursprünglich auf die Klinikversorgung beschränkt hatte. Erst nachdem deutlich wurde, dass immer weniger Apotheken immer mehr Kliniken versorgten und somit die Zahl potenzieller Mitglieder schrumpfte, habe sich der BVKA auch für den Bereich der Heimversorgung geöffnet, um der Entwicklung gegenzusteuern, erläutert von Dellingshausen. Zehn Jahre später streckt der Verband seine Fühler erneut weiter aus: Auf der diesjährigen Jahrestagung gab der Verbandsvorsitzende Dr. Klaus Peterseim bekannt, dass sich der BVKA aufgrund neuer Anforderungen an die Apothekerschaft inhaltlich neu positionieren werde. Zum einen ist geplant, den Bereich der Heimversorgung stärker zu fokussieren, da man hier ein großes Potenzial sieht. Von Dellingshausen schätzt, dass im Bereich Heimversorgung etwa 5.000 Apotheken in Deutschland tätig sind. Außerdem sollen Spezialgebiete wie die Palliativversorgung oder Methadonsubstitution zu den bisherigen Kernkompetenzen zusätzlich ins Visier genommen werden. „Ziel ist es, sich zu einem Spezialverband von Apotheken zu entwickeln, die pharmazeutische Versorgung von Patienten außerhalb der Offizin anbieten“, so der Geschäftsführer.
(Erreichte) Ziele
Der BVKA kritisiert unter anderem die Entwicklung in der Heimversorgung hin zu kostenfreien, nicht-pharmazeutischen Zusatzdienstleistungen. Von Dellingshausen erklärt, dass der „scharfe Wettbewerb“ sowohl zwischen Heimträgern als auch innerhalb der Apothekerschaft Spuren hinterlasse. Doch den meisten Heimträgern sei durchaus bewusst, dass die orts- und zeitnahe Arzneimittelversorgung sowie fachkundige Beratung ein „pharmazeutisches Gesamtpaket“ darstelle, das nicht durch kostenlose Zusatzangebote ersetzt werden könne. Daher rät der Verband den heimversorgenden Apotheken, ihre pharmazeutischen Dienstleistungen in den Vordergrund zu stellen: Medikationsmanagement, Stellen und Verblistern nähmen gerade in der Heimversorgung zunehmend einen besonderen Stellenwert ein. Sie gewährleisteten ein hohes Arzneimittelsicherheitsniveau, was fair vergütet werden müsse. Eine zentrale Rolle wird dabei das Medikationsmanagement – möglichst unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung und Datenübermittlung – spielen. Bereits 2011 stellte der BVKA in seiner „Bad Homburger Erklärung zur Heimversorgung“ hierfür die Weichen, indem er die künftigen „Bausteine“ der Heimversorgung benannte und für sie ein konkretes Honorierungs-Modell vorschlug.
Während hier noch einige Arbeit zu leisten ist, kann der BVKA auf Erfolge in den jüngeren Vergangenheit zurückblicken: So gab es etwa bei der jüngsten Novellierung der Apothekenbetriebsordnung in seinem Sinne einige Nachjustierungen. 2012 feierte er zudem das Verbot der Klinik-Fernversorgung durch das Bundesverwaltungsgericht als Meilenstein, für den er zehn Jahre lang gekämpft habe. Eine – laut Apothekengesetz – „angemessene Nähe“ ist auch nach Auffassung des Verbands eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die klinikversorgende Apotheke ihren vertraglichen Pflichten nachkommen könne.
Im jüngst verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz konnte sich der Verband allerdings nicht so weit durchsetzen, wie er es sich gewünscht hätte. Das Gesetz sieht eine Neuregelung des Entlassmanagements vor. Peterseim hatte zuvor für eine saubere Regelung der Entlassmedikation mithilfe strukturierter Versorgungsverträge mit Apotheken geworben. Die freie Apothekenwahl sollte dabei erhalten bleiben und eine Beteiligung unerwünschter Dritter, etwa Homecare-Unternehmen, ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber hat zwar letztlich noch Klarstellungen im Gesetz vorgenommen – die vom BVKA erhoffte Vertragslösung nahm er jedoch nicht auf.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.