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- HIV-Test: Gewissheit ...
Bislang mussten nach einer Risikosituation zwölf Wochen verstreichen, bis eine HIV-Infektion nachweisbar war. Neue Testmethoden reduzieren die Zeit der Ungewissheit auf sechs Wochen.
Die Verkürzung der Wartezeit wurde bereits letztes Jahr in die europäischen Leitlinien aufgenommen. Ende Juni haben nun auch die deutschen Virologen in einer Stellungnahme im Bundesgesundheitsblatt die verkürzte Frist befürwortet.
Diese gilt nur für die neuesten Suchtests, die Antikörper-Antigen-Kombinationstests der 4. Generation. Suchtests der früheren Generationen sowie Schnelltests erfordern nach wie vor die Zwölf-Wochen-Frist. Den neuen Testverfahren gelingt der Nachweis in einem früheren Stadium der Infektion, da sie den herkömmlichen Immun-Assay, der Antikörper gegen HIV-1 und HIV-2 nachweisen kann, mit einem zusätzlichen Test für das HIV-Antigen p24 verbinden. Dieses Antigen kann bereits kurze Zeit nach der Infektion entdeckt werden, noch bevor die Antikörper-Konzentration des Infizierten die Nachweisgrenze überschritten hat. Allerdings ist p24 nur spezifisch für HIV-1. Da das Antigen, sobald genügend Antikörper vorhanden sind, von diesen gebunden wird, ist es nur in einem begrenzten Zeitfenster nach der Infektion nachweisbar. Bei einem positiven Testergebnis bleibt unklar, ob die Reaktion aufgrund der Antikörper oder des Antigens eingetreten ist.
Änderungen haben sich auch bezüglich des Bestätigungsverfahrens ergeben. Dieser zweite Test kann ein falsch-positives Ergebnis des Suchtests ausschließen und ist somit zur endgültigen Bestätigung einer Infektion erforderlich. Während bislang ein Immunoblot die klassische Methode war, gilt ein Nukleinsäure-Nachweis, z.B. per PCR, nun als gleichwertiges Verfahren.
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