- DAZ.online
- News
- Recht
- Wettbewerbszentrale will ...
Die Wettbewerbszentrale bewertet den gestrigen Prozessauftakt im Skonti-Streit nur als „ersten Schritt“ zur Klärung der Streitfrage, ob Skonti mit Rabatten gleichzusetzen sind. Rechtsanwältin Christiane Köber kündigte gegenüber DAZ.online für die Wettbewerbszentrale den Weg in die nächste Instanz an, falls das Landgericht Aschaffenburg – wie sich in der mündlichen Verhandlung abzeichnete – der Rechtsaufassung von AEP folgen sollte.
„Die Klärung der Streitfrage kann sicher nicht durch das Landgericht Aschaffenburg erfolgen“, sagte Köber. Die Wettbewerbszentrale werde die Streitfrage gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchfechten. Als nächste Instanz müsste sich das Oberlandesgericht Bamberg damit befassen. Ein Verzicht kommt für die Wettbewerbszentrale nicht in Frage.
Nach nur 25 Minuten mündlicher Verhandlung unterbrach das Landgericht Aschaffenburg den Prozess. Zuvor ließ Richterin Schäfer allerdings durchblicken, dass Skonti aus ihrer Sicht keine Rabatte sind und somit das AEP-Konditionenmodell zulässig ist. Zudem deutete sie an, dass sie auch den 70 Cent Fix-Zuschlag des Großhandels für rabattfähig hält.
Bis zum 17. September kann die Wettbewerbsbehörde nun schriftlich ihre Argumentation bekräftigten. Am 22. Oktober wird über den weiteren Prozessverlauf entschieden und voraussichtlich ein Urteil ergehen: „Sie müssen damit rechnen, dass ich durchentscheide“, so die Richterin.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.