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Nach Thomapyrin-Werbung
Wettbewerbszentrale mahnt „Spiegel online“ ab
Kürzlich sorgte ein Artikel zu Kopfschmerzen auf „Spiegel online“ für Aufruhr. Grund war der werbliche Rahmen um den Bericht: Thomapyrin „präsentierte“ diesen Spiegel-online-Inhalt. Thomapyrin-Hersteller Boehringer Ingelheim betonte, selbstverständlich „keinerlei Einfluss auf redaktionelle Beiträge“ zu nehmen. Doch die Wettbewerbszentrale wurde auf den Bericht und die Anzeige aufmerksam – und mahnte „Spiegel online“ ab.
Die Wettbewerbszentrale hält den Beitrag unter zwei Gesichtspunkten für wettbewerbswidrig, wie Rechtsanwältin Christiane Köber erklärt: Zum einen sei schon der Satz „Spiegel-online-Inhalt präsentiert von Thomapyrin“ als irreführend zu beanstanden. Denn allein ein „präsentiert von“ reiche nicht, um deutlich zu machen, dass es sich um eine Anzeige handele. Es müsse eine deutliche Kennzeichnung als „Anzeige“ erfolgen. Zudem hätte der Hinweis auf den Anzeige-Charakter schon im „Anleser“, der zum eigentlichen Artikel führt, deutlich gemacht werden müssen.
Da „Spiegel online“ für die Gestaltung seiner Webseite verantwortlich ist, hat die Wettbewerbszentrale nicht die Werbenden selbst – neben Boehringer war dies DocMorris –, sondern das Online-Magazin selbst abgemahnt. Der Artikel selbst samt Werbung ist auf Spiegel online übrigens nicht mehr zu lesen, nur noch der Anriss ist zu finden: „Zwei von drei Deutschen kennen das Gefühl, wenn es im Kopf zu hämmern, pochen oder sägen beginnt. SPIEGEL ONLINE erklärt, wie sich verschiedene Kopfschmerzarten unterscheiden und hinterfragt Therapien. Was hilft wirklich?“. Doch weiter kommt der Leser nicht.
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