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Beratung zur „Pille danach“
Frauenärzte sind sich uneins
Vor etwa einem Monat kritisierte Birgit Seelbach-Göbel, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die Beratung der Apotheker zur „Pille danach“. Apotheker würden häufig unnötigerweise die „Pille danach“ abgeben, da sie den Zyklusstand nicht abfragten. Das müsse aber in jeden Fall geschehen, da an bestimmten Tagen eine Schwangerschaft unmöglich sei, sagte sie gegenüber „Spiegel.online“. Jetzt aber raten der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) in einer gemeinsamen Pressemitteilung genau das Gegenteil.
So sind in den Augen der beiden Fachgesellschaften „aufwendige Zyklusberechnungen ohne gynäkologisches Hintergrundwissen nicht zielführend“. Weiter heißt es in der Meldung, dass „aufgrund der variablen Zykluslänge und der hohen Variabilität des Eisprungs, ein Schwangerschaftsrisiko durch eine alleinige Zyklusanamnese nie sicher ausgeschlossen werden kann. Daher könne entsprechend der Fachinformationen die Anwendung der hormonellen Notfallverhütung zu jedem Zeitpunkt im Zyklus so schnell wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr erfolgen“. Aufhänger für diesen Rat sind aktuelle Marktforschungsergebnisse, die darauf hinweisen sollen, dass in Apotheken vor der Abgabe der „Pille danach“ Zyklustage ermittelt werden, um die fruchtbaren Tage zu berechnen.
BAK-Empfehlung eindeutig
Zyklus berechnen oder nicht berechnen? Das ist hier also die Frage. Diesen Aussagen zufolge scheinen unterschiedliche gynäkologische Fachverbände unterschiedliche Auffassungen zu dieser Thematik zu vertreten. Die Handlungsempfehlung der BAK diesbezüglich ist eindeutig und geht mit der Empfehlung von BVF und DGGEF konform. Hier soll der Zeitpunkt der letzten Monatsblutung zwar abgefragt werden, die Abgabe der „Pille danach“ wird aber nicht davon abhängig gemacht. Nur wenn die letzte Periode zu lang zurück liegt oder es andere Hinweise auf eine bereits bestehende Schwangerschaft gibt, soll die Patientin an einen Arzt verwiesen werden. Ansonsten soll, wenn keine anderen Bedenken bestehen, die „Pille danach“ zu jedem Zeitpunkt im Zyklus abgegeben werden. Auch im Rahmen von Fortbildungen für das Apothekenpersonal wird in der Regel nicht zu Rechenspielchen geraten. Es werden zwar, wie BVF und DGGEF in ihrer Meldung richtig schreiben, „Zyklustage angegeben, an denen eine Schwangerschaft möglich ist“. Diese werden aber nicht mit einer Entscheidung für oder gegen eine Abgabe der „Pille danach“ verknüpft, sondern dienen lediglich dem Verständnis der Wirkweise der Notfallkontrazeptiva.
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