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Cosentyx-Nutzenbewertung
Novartis: IQWiG blendet Versorgungsalltag aus
Dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dem Biologikum Cosentyx® (Secukinumab) keinen Zusatznutzen bescheinigt, kann man beim Hersteller „in keiner Weise“ nachvollziehen. Die Empfehlung des Instituts „blendet den Versorgungsalltag in der dermatologischen Praxis aus“, betont Novartis und setzt jetzt auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die endgültige Entscheidung über den Zusatznutzen treffen wird.
In einer Mitteilung verweist das Unternehmen darauf, dass in der dermatologischen Praxis – gemäß der nationalen und europäischen Leitlinien – von einem PASI-75-Ansprechen als Therapieziel ausgegangen werde. Der PASI (Psoriasis Area and Severity Index) ist ein Index zur Ermittlung des Schweregrades der Erkrankung mit Werten von 0 bis 72 (keine bis volle Krankheitsaktivität). Er erfasst, in welcher Ausdehnung die Psoriasis-Erkrankung vorliegt und ermittelt den Schweregrad anhand der Rötung sowie der Dicke der Plaques und Schuppung. PASI-75-Ansprechen bedeutet demnach eine Verbesserung der Hautsymptomatik um 75 Prozent.
Allerdings habe das IQWiG den Wert für das PASI-100-Ansprechen als Maßstab angelegt, konstatiert Novartis. Dabei belege die dem Dossier zugrundeliegende CLEAR-Studie die signifikante Überlegenheit von Cosentyx® bei der Wirksamkeit gegenüber Ustekinumab – und zwar gemessen am PASI-75- und am PASI-90-Ansprechen. Die Verträglichkeit sei vergleichbar gewesen. Obwohl CLEAR nicht auf das PASI-100-Ansprechen ausgelegt gewesen sei, habe Cosentyx® auch hier die Überlegenheit zeigen können. Eine Signifikanz sei nur knapp verfehlt worden (p=0,051; statt p=0,050).
Das Unternehmen setzt jetzt auf den G-BA, der nun ein Stellungnahmeverfahren durchführt und einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens fassen wird – laut Novartis voraussichtlich Ende November. Ob er von der Meinung des IQWiG abweichen wird, bleibt abzuwarten. In den meisten Fällen ist er bisher den IQWiG-Empfehlungen gefolgt. Doch die Chance besteht: Der G-BA hat schon abweichende Entscheidungen getroffen, etwa beim Cannabis-Extrakt Sativex® (Almirall Hermal). Während das IQWiG hier keinen Hinweis auf einen Zusatznutzen feststellen konnte, sah der G-BA letztlich doch einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
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