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Deutscher Apothekertag
Retax-Anträge: Keine Strafe bei Formfehlern
Mehrere Anträge zum Deutschen Apothekertag 2015 beschäftigen sich mit der leidvollen Retax-Problematik. Der Verlauf der Diskussion in Düsseldorf über dieses Thema dürfte allerdings abhängen von den laufenden Gesprächen zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband. In Kürze soll über die Anrufung der Schiedsstelle entschieden werden.
Eine Delegiertengruppe um die Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und den früheren Hessischen Verbandsvize Dr. Hans-Rudolf Diefenbach fordert die nachträgliche Heilbarkeit von Formfehlern. Fehlende Angaben oder Unterlagen sollten nachgereicht werden dürfen, sofern die zur Abgabe notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Belieferung vorlagen, heißt es dort.
Obwohl die Mitarbeiter in öffentlichen Apotheken ihre Aufgaben stets mit größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Genauigkeit erledigten, sei es mehr als verständlich und menschlich, wenn in einem derartigen Umfeld auch Fehler passierten. „Umso unverständlicher und unverhältnismäßiger ist es daher, dass derartige Formfehler zu einer Teil- oder meist sogar Vollabsetzung der Verordnungsblattsumme berechtigen, obwohl die Apotheke den Patienten bzw. die Patientin korrekt versorgt hat“, so die Begründung. Solche Retaxationen seien eine „völlig unkalkulierbare und unverhältnismäßige Belastung“ für die Apothekeninhaber.
Auch der Apothekerverband Brandenburg sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert „Schluss mit Nullretaxationen wegen Formfehlern“. Die Praxis der Vollabsetzung bei Formfehlern gefährde die Versorgungssicherheit. Für die Apotheken stelle dies eine existenzgefährdende, unverhältnismäßige und durch nichts zu begründende Maßnahme der gesetzlichen Krankenkassen zur Ausgabenminimierung dar. Eine Retaxierung über den Krankenkassen tatsächlich erstandenen Schaden hinaus sei inakzeptabel und müsse ausgeschlossen werden.
Enormer Verwaltungsaufwand durch neue AMVV-Vorgaben
Der Bremer Apothekerverband und die Apothekerkammer Bremen fordern gemeinsam, von Retaxationen in den Fällen abzusehen, die durch vom Arzt zu vertretende Formfehler bedingt sind. Die seit 1. Juli 2015 geltenden neuen Vorgaben der AMVV, nämlich dass der Vorname des verordnenden Arztes sowie dessen Telefonnummer auf der Verordnung mit angegeben werden müssen, führten in den Apotheken nach wie vor zu einem enormen Verwaltungsaufwand. Die Erwartung von Retaxationen sei inzwischen fester Bestandteil des Apothekenalltags und führe dazu, dass der Apotheker seinen eigentlichen pharmazeutischen Kernkompetenzen kaum mehr nachkommen könne.
Es dürfe nicht sein, dass ein verantwortungsvoll arbeitender freier Heilberuf in seiner pharmazeutischen Tätigkeit derart durch Sanktionen seitens der Krankenkasse behindert werde. „Die gesetzlichen Krankenkassen könnten hier Abhilfe schaffen und das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der Apothekerschaft stärken, indem sie auf Retaxationen bei Formfehlern, die der Arzt verursacht hat, verzichten und diese nicht dazu benutzen, die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern“, heißt es im Antrag.
Ärzte müssen Rezepte richtig ausfüllen
Der Berliner Apotheker-Verein fordert in seinem Antrag den Gesetzgeber auf, mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass die verschreibende Person die Anforderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) an Form und Inhalt einer Verschreibung vollumfänglich erfüllt. Der GKV-Spitzenverband solle mit geeigneten Maßnahmen wie dem Bundesmantelvertrag Ärzte dafür Sorge zu tragen, dass ärztliche Verschreibungen in vollem Umfang den sozialrechtlichen Anforderungen entsprechen.
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