Krätze-Ausbruch in Erstaufnahmeeinrichtung

Importgenehmigung für Skabies-Arznei

Berlin/Stuttgart - 04.09.2015, 16:00 Uhr

Das BMG erlaubt den Import von oral applizierbaren Arzneimitteln zur Behandlung der Skabies. (Foto: alejandro dans/Fotolia)

Das BMG erlaubt den Import von oral applizierbaren Arzneimitteln zur Behandlung der Skabies. (Foto: alejandro dans/Fotolia)


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat für oral applizierbare Arzneimittel zur Behandlung der Skabies eine Ausnahmegenehmigung für den Import erteilt: Nach einem Ausbruch von Infektionen durch die Krätzmilbe Sarcoptes scabiei var. hominis in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen bestehe eine gesundheitliche Notlage, heißt es zur Erklärung in der Bekanntmachung vom 2. September, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Abhilfe schaffen will die Regierung nun mit einer Ausnahmeermächtigung für Krisenzeiten.

Im Falle eines Versorgungsmangels der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, so heißt es in § 79 Abs. 5 AMG, oder im Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereitstellung von spezifischen Arzneimitteln erforderlich macht, können die zuständigen Behörden im Einzelfall gestatten, dass Arzneimittel, die nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert sind, befristet in Verkehr gebracht werden sowie abweichend von § 73 Abs. 1 nach Deutschland verbracht werden.

Am 21. August teilte nun die Senatsverwaltung Hamburg mit, dass infolge eines Skabies-Ausbruchs in Erstaufnahmeeinrichtungen eine gesundheitliche Notlage bestehe, erklärt das BMG in der Bekanntmachung. Ausbrüche der Skabies seien als bedrohliche übertragbare Krankheit einzuordnen, wenn sie aufgrund schwerer Verlaufsformen oder der Gefahr ihrer raschen ­Weiterverbreitung eine Gefährdung der Bevölkerung darstellen können. Die Notwendigkeit der Bereitstellung spezifischer Arzneimittel nach § 79 Abs. 5 AMG trete ein, wenn die Behandlung der Krankheit mit den derzeit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln nicht sichergestellt sei.

Derzeit stehen zur Therapie der Skabies hierzulande verschiedene zugelassene Arzneimittel zur lokalen Anwendung zur Verfügung: zum Beispiel Antiscabiosum® (Benzylbenzoat), Infectoscab® (Permethrin). Allerdings besteht ein Mangel der Versorgung der Bevölkerung mit oral applizierbaren Arzneimitteln. Infrage kommt hier der Wirkstoff Ivermectin (etwa das in Frankreich erhältliche Fertigarzneimittel Stromectol®). „Es existiert in Deutschland keine Zulassung für Arzneimittel zur oralen Skabies-Therapie“, konstatiert das BMG – ein ­Bezug sei derzeit nur gemäß § 73 Abs. 3 AMG in Einzelfällen möglich. Insoweit sei es vorliegend erforderlich, Skabies als eine solche bedrohliche übertragbare Krankheit einzustufen und der zuständigen Landesbehörde ein flexibles Vorgehen und damit eine flexible Reaktion auf den Bedarf an spezifischen Arzneimitteln zu ermöglichen.


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3 Kommentare

Stromectol Tabletten bestellen ok?

von Hanna Karliczek am 28.05.2018 um 19:51 Uhr

Ich würde gerne wissen, wo ich es bestellen kann, damit es sicher ankommt. Im Ärzteratgeber wird berichtet, dass es das schon für 20 Euro gibt. Ist das richtig? Hat mir jemand einen LInk zur Bestellung? Dafür wäre ich sehr dankbar.

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Was heißt das jetzt?

von Stromectol am 15.12.2015 um 23:56 Uhr

Habe davon auf http://kraetze-ratgeber.de gehört - darf man das jetzt bestellen oder nicht?

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