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für Entwicklungsländer
EU-Kommission will Arzneizugang erleichtern
Die Europäische Kommission will den am wenigsten entwickelten Ländern den Zugang zu günstigen Arzneimitteln ermöglichen. Ausdrücklich unterstützt sie das Bestreben dieser Länder nach einer unbefristeten Ausnahme von den Regeln für geistiges Eigentum bei Pharmaprodukten der Welthandelsorganisation (WTO).
„Die ärmsten Länder der Welt brauchen einen wirksamen Zugang zu Medikamenten“, betonte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Zwar regten Patente in entwickelten und Schwellenländern Innovationen an – das Recht an geistigem Eigentum dürfe jedoch kein Thema sein, wenn die Ärmsten der Welt dringend Behandlungen brauchen. Die Ausnahmeregelung solle den am wenigsten entwickelten Ländern die erforderliche Rechtssicherheit geben, sich Generika zu beschaffen und sie zu produzieren. „Ich bin zuversichtlich, dass der Rat diesen Vorstoß unterstützen wird und dass die EU bei der WTO in dem Bereich die Vorreiterrolle übernimmt“, so Malmström.
Mit dieser Ausnahmereglung könnten die ärmsten Länder der Welt generische Präparate unabhängig von bestehenden Patenten importieren und im Land herstellen, etwa in den Fällen, in denen keine Lizenzen verfügbar sind. Damit könnten auch Hilfsorganisationen Arzneimittel – etwa gegen HIV-Erkrankungen – in den betroffenen Ländern verteilen, ohne wegen Patentverletzungen Gerichtsverfahren befürchten zu müssen.
Der Rat der Europäischen Union muss nun über den Vorschlag der EU-Kommission entscheiden. Davon hängt ab, wie sich die EU-Kommission beim WTO-Gremium für handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Council) positionieren wird. Dieses Gremium will bei einem Treffen am 15. und 16. Oktober über das Thema entscheiden.
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