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Monitor Patientenberatung 2015
Wo Patienten der Schuh drückt
Mehr als 80.000 Beratungsgespräche hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zwischen April 2014 und März 2015 durchgeführt – im Mittelpunkt standen dabei vor allem die Leistungen der Krankenkassen, Patientenrechte und Geldforderungen von Kassen und Ärzten. Dies geht aus dem heute veröffentlichten dritten Jahresbericht der UPD hervor. Im Arzneimittelbereich waren es vor allem Probleme rund um Rabattverträge und Festbeträge, die die Patienten den Beratern vortrugen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, sagte: „Ich nehme diese Hinweise sehr ernst und schaue genau, wo eventuell Handlungsbedarf besteht.“
Die UPD ist derzeit vor allem wegen ihres Trägerwechsels im Gespräch: Ab dem kommenden Jahr wird die Sanvartis GmbH, diese Aufgabe übernehmen, sie hat den Zuschlag in der europaweiten Ausschreibung des GKV-Spitzenverband erhalten. Doch der nun vorgelegte Monitor stammt noch von einer UPD unter den langjährigen Trägern Sozialverband VdK Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung.
Der Bericht zeigt auf: In mehr als jeder dritten Beratung (rund 29.000), die Mitarbeiter in den 21 UPD-Geschäftsstellen führten, ging es um Leistungen der Krankenkassen und anderen Kostenträger. „Zentral sind dabei die Fragen: Was bekomme ich von der Kasse und was ist, wenn sie meinen Antrag ablehnt?“, erklärt Stephanie Jahn, Geschäftsführerin der UPD gGmbH. Wichtigster Aspekt sei hier mit großem Abstand das Krankengeld.
Im Mittelpunkt jeder fünften UPD-Beratung (rund 15.100) standen die Rechte von Patienten und hier vor allem die Frage, ob Patienten, ihre Krankenakte einsehen dürfen. Jahn: „Nach dem Patientenrechtegesetz steht jedem diese Möglichkeit zu, trotzdem wird sie von Arztpraxen und Krankenhäusern immer wieder verwehrt.“ Betroffene können sich bei der Ärztekammer beschweren oder den Rechtsweg nehmen – davor schreckten die meisten aber zurück.
Arznei- und Hilfsmittel
In Beratungen, in denen es um die Gewährung einer notwendigen Behandlung ging, waren dem Bericht zufolge auch Arzneimittelverordnungen häufig Thema. Für die Ratsuchenden sei es oft unverständlich, dass beim Inkrafttreten neuer Festbeträge einige Präparate nur noch gegen Aufzahlung erhältlich seien. „Hier gibt es einen breiten Aufklärungsbedarf. Die Patienten verstehen die Mechanismen der Festpreisregelungen nicht und empfinden diese so, als würde ihnen eine medizinisch notwendige Leistung plötzlich vorenthalten.“ Ebenso nennt der Monitor Hilfsmittel – vor allem auch Inkontinenzmaterialien – als häufiges Thema der Beratungen.
Dazu, mit welchen konkreten Problemen die spezielle UPD-Arzneimittelberatung an der Technischen Universität Dresden konfrontiert ist, gibt der Monitor keine Auskunft. An diese Beratungsstelle können sich Menschen wenden, die direkte Fragen zur Arzneimittelanwendung und -therapie haben.
Anregungen für die Politik
Jahn betonte: „Die Hinweise der UPD auf bestimmte Probleme in der Gesundheitsversorgung erhärten sich und zeigen Politik, Krankenkassen und Ärzteschaft erneut Anhaltspunkte für Verbesserungen.“ Der Patientenbeauftragte verweist seinerseits darauf, dass einige Probleme, die die UPD schon in der Vergangenheit aufgezeigt hat, bereits angegangen wurden. So hat etwa das Versorgungsstärkungsgesetz Probleme beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Arzttermin aufgegriffen. „Wir haben wesentliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das zeigt: Die UPD wirkt. Und wo es noch Defizite gibt, müssen wir diese beseitigen. Wir brauchen starke Patienten in einem starken Gesundheitssystem“, so Laumann.
Sorge um Versorgung mit Inkontinenzartikeln
Sorge bereiten dem Patientenbeauftragten derzeit nicht zuletzt die Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel was die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel angeht. „Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen. Die Kassen müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Wenn und Aber nachkommen.“ Laumann betonte: „Ich will hier nicht länger nur beschwichtigende Worte hören, sondern eine angemessene Versorgung in diesem sensiblen Bereich.“
Die UPD wurde 2006 gegründet und berät im Auftrag
des Gesetzgebers kostenfrei und neutral zu allen Gesundheitsfragen.
Einmal jährlich berichtet sie zudem über die Erkenntnisse ihrer Arbeit
an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
Hier können Sie den Monitor Patientenberatung 2015 herunterladen.
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