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Volksbegehren nimmt erste Hürde
Bayern sollen über Hanfgesetz abstimmen
Nicht nur in Berlin und Bremen, sondern auch in Bayern sind Cannabis-Freunde aktiv. Vergangenen Freitag sind die Initiatoren des Volksbegehrens „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern!“ einen guten Schritt weiter gekommen: Da sie die für das Volksbegehren nötigen 25.000 Unterschriften beisammen hatten, konnten sie ihren Antrag beim Bayerischen Landtag einreichen. Der Gesetzentwurf sieht Apotheken als Verkaufsstellen für Cannabis vor.
Der Antrag hat ein bayerisches Hanfgesetz zum Ziel. Dessen Präambel lautet: „Da die rechtliche Einordung von Hanf (Cannabis) in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland einen effektiven Einsatz von Hanf-Cannabinoiden zu medizinischen Zwecken verhindert und zudem ansonsten gesetzestreue Bürger unnötig kriminalisiert, gibt sich das Bayerische Volk, in Verantwortung vor Gott, der die Hanfpflanze geschaffen hat, folgendes Gesetz“.
Grundsätzlich kein Fall fürs BtMG
16 Paragrafen enthält der Gesetzentwurf – der erste besagt im ersten Absatz, dass Cannabis in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfällt. In Fällen, die nicht im Hanfgesetz geregelt sind, kann das BtMG jedoch zur Anwendung gebracht werden. Hanf wird dann dessen Anlage 3 zugeordnet, in der die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgeführt sind. Klargestellt wird auch: Es geht hier um Hanf mit einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von über 0,2 Prozent – anderenfalls ist Hanf als gewöhnliche landwirtschaftliche Nutzpflanze zu sehen.
Zum einen geht es den Initiatoren um eine Versorgung mit Medizinalhanf, der nach dem Gesetzentwurf frei verschrieben werden kann. Aber auch Menschen, die Hanfprodukte als Alternative zu Alkohol sehen, sollen nicht kriminalisiert werden. Letzteren soll allerdings der Konsum in der Öffentlichkeit verboten sein – 200 Euro sollen für eine Zuwiderhandlung fällig werden. Allerdings sind „Raucher-Clubs“ vorgesehen, in denen das Kiffen erlaubt ist.
Verkauf in Apotheken und lizenzierten Fachgeschäften
Cannabis (THC-Gehalt > 0,2 %) soll nach dem Gesetzentwurf in Apotheken verkauft werden. In Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern sollen diese Aufgabe zusätzlich Fachgeschäfte mit staatlicher Lizenz übernehmen. Kaufen kann die Ware jeder Volljährige – auch Touristen. Weiterhin sollen Bürger bis zu vier Pflanzen selbst anbauen können. Die geringe Menge, unterhalb derer eine Strafverfolgung in Bayern ausbleibt, soll bei 10g Hanfblüten oder weniger als 1,5g reinem THC liegen. Der fragliche Hanf muss dabei rechtmäßig angebaut oder rechtmäßig nach Bayern verbracht sein. Zuhause soll man sogar 100g oder 15g reines THC unbeschadet lagern dürfen.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zur Fahrtauglichkeit, vergleichbar mit jenen zum Alkohol. Auch Steuern können erhoben werden – der maximale Steuersatz soll bei 100 Prozent liegen. Wie realistisch es ist, dass das Begehren Erfolg hat, mag dahin stehen. Bei den Initiatoren ist die Begeisterung über die erste genommene Hürde jedenfalls groß.
Spätestens nach sechs Wochen muss jetzt das bayerische Ministerium den Eintragungstermin für das Volksbegehren bekanntgeben. Dann müssen mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern erklären, dass über die Belange des Volksbegehrens abgestimmt werden soll. Klappt auch dies, hat der Landtag die Möglichkeit das Gesetz zu erlassen, es abzulehnen und/oder einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Bis zum Volksentscheid, dürfen dann maximal vier Monate vergehen.
Hier kommen Sie zur Webseiten des Volksbegehrens mit weiteren Informationen.
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