KVen und Kassen in der Pflicht

Flüchtlinge bedürfen therapeutischer Behandlung

Berlin - 16.09.2015, 15:40 Uhr

Zu wenig Therapieangebote für Flüchtlinge: BPTK-Präsident Munz sieht KVen und Kassen in der Pflicht. (Foto: bptk.de)

Zu wenig Therapieangebote für Flüchtlinge: BPTK-Präsident Munz sieht KVen und Kassen in der Pflicht. (Foto: bptk.de)


Für Zehntausende traumatisierte Flüchtlinge werden nach Ansicht von Deutschlands Psychotherapeuten zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten gebraucht. „Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge ist psychisch krank“, sagte der Präsident der Psychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, am Mittwoch in Berlin. Viele Flüchtlinge hätten Krieg, Gewalt oder Verfolgung erlebt. Die Folgen seien oft posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen.

40.000 bis 80.000 Flüchtlinge bräuchten nach Einschätzung der Kammer Therapien. In den gut 20 speziellen Zentren für Folteropfer bekämen aber nur 3500 bis 4000 Menschen pro Jahr eine Behandlung. In den ersten 15 Monaten würden solche Therapien Flüchtlingen in der Regel vorenthalten, weil sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur in Akutfällen behandelt werden. „Psychische Erkrankungen werden von den Sozialbehörden in der Regel nicht dazu gezählt“, sagte Munz. Aber auch danach bekämen Flüchtlinge kaum Plätze auf Kosten der Kassen in den Therapiepraxen.

Die Kammer forderte die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen zur Abhilfe auf. In ihren Ausschüssen zur Zulassung von Ärzten und Therapeuten müssten sie nun Psychotherapeuten in den speziellen Behandlungszentren sowie in Privatpraxen zusätzlich ermächtigen, Behandlungen auf Kassenkosten anzubieten. Auch Dolmetscher müssten finanziert werden. Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink forderte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, „schwer traumatisierten und psychisch kranken Menschen zeitnah eine angemessene Behandlung zu ermöglichen“.


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