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Antrag zum E-Health-Gesetz
Grüne wollen Apotheker stärken einbinden
Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen will die Apotheker stärker in den neuen Medikationsplan einbinden. In einem Antrag zum E-Health-Gesetz kritisieren die Grünen die „Arztzentriertheit“ und fordern, dass die Apothekerinnen und Apotheker mit dem Ziel einer besseren Arzneimitteltherapiesicherheit beim vorgesehenen Medikationsplan eingebunden werden.
Dabei sei den Apothekern ein „Schreibrecht einzuräumen, das nur mit Zustimmung des/der Versicherten ausgeübt werden kann“. Anders als der Bundesrat es fordere, sollte dies für alle Apotheken und nicht nur eine „vom Versicherten gewählte“ Apotheke gelten. „Ziel ist ein möglichst vollständiger Überblick über alle von den Versicherten eingenommen Medikamente – unabhängig davon, ob diese verordnet oder zur Selbstmedikation erworben wurden“, fordern die Grünen.
Mit diesem Instrument werde die Transparenz von Arzneimittelverordnungen erhöht. Der Medikationsplan sollte perspektivisch für ein Medikationsmanagement genutzt werden. „Ziel ist ein gemeinsamer, aus medizinischer (Ärztinnen und Ärzte) und pharmakologischer (Apothekerinnen und Apotheker) Sicht optimierter Medikationsplan, der Wechsel- und Nebenwirkungen aller Arzneimittel berücksichtigt“, so die Grünen. Für die Weiterentwicklung seien die Ergebnisse des ab 2016 geplanten Medikationsmanagements im Modellversuch ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen) zu berücksichtigen.
Auf Kritik stößt bei den Grünen die Dominanz der Ärzte beim E-Health-Thema: „Die Arztzentrierung setzt sich im genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung beim Zugriff auf den Medikationsplan oder den Inhalten des elektronischen Entlassbriefes fort“, heißt es im Antrag. Ein Leserecht für diese Anwendungen etwa für Pflegeeinrichtungen und andere geeignete Gesundheitsberufe könnte stattdessen helfen, Versorgung und Pflege der Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Bessere Vernetzung im Dienste der Patienten
Eine bessere Vernetzung der Gesundheitsberufe im Dienste der Patientinnen und Patienten könne beispielsweise zur Vermeidung von Fehlmedikationen und Fehlbehandlungen beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und Sektor-übergreifende Behandlungsprozesse unterstützen. „Passiert ist bislang jedoch recht wenig. Auch der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen leistet hierzu keinen hinreichenden Beitrag“, kritisieren die Grünen.
Außerhalb der Telematik existierten bereits eine „nahezu unüberschaubare Anzahl unterschiedlicher mobiler Gesundheits- und Medizin-Apps“. Diese richteten sich an Patientinnen und Patienten wie auch an Angehörige der Gesundheitsberufe. Die wenigsten Apps seien jedoch evidenz- oder leitlinienbasiert und mit Beteiligung von Gesundheitsexperten entwickelt. Auch beim Datenschutz seien zahlreiche dieser Apps fragwürdig. Nur ein kleiner Teil der Apps werde wegen der medizinischen Zweckbestimmung als Medizinprodukt reguliert und besitze eine CE-Kennzeichnung – noch dazu werde diese Zweckbestimmung allein durch den Hersteller definiert.
Patientinnen und Patienten seien überdies bei der Bewertung von Apps häufig auf sich allein gestellt. Sie könnten nicht hinreichend erkennen, ob eine App vertrauenswürdig sei. „Die Bundesregierung sollte hier aktiver werden und auf eine bessere Unterstützung der Auswahlentscheidung von Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheitsberufe hinwirken“, fordern die Grünen.
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