- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Haftbefehl gegen ...
Streit über Masernviren
Haftbefehl gegen Impfgegner erlassen
Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren hat ein Amtsgericht am Bodensee Haftbefehl gegen einen Impfgegner erlassen. Damit soll der Mann gezwungen werden, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen abzugeben oder 100.000 Euro zu hinterlegen. Diese Summe hatte der Biologe aus Langenargen im Jahr 2011 auf einer Homepage demjenigen versprochen, der die Existenz und Größe von Masernviren mithilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen kann.
Ein Mediziner aus dem Saarland legte Fachliteratur zum Nachweis vor und forderte das Geld ein – allerdings vergeblich. Daraufhin zog er vor Gericht. Das Landgericht Ravensburg entschied im vergangenen März. Es zeigte sich nach Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens und ausführlicher Befragung eines Sachverständigen vom Universitätsklinikum Rostock überzeugt, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen formal und inhaltlich den Vorgaben des „Preisausschreibens“ des Beklagten entsprachen. Da sie den geforderten Nachweis erbrächten, stehe dem Mediziner auch die ausgelobte Summe zu.
Und so wurde der Impfgegner zur Zahlung der 100.000 Euro an den Arzt verurteilt. Der Biologe legte Berufung gegen das Urteil ein. Der Haftbefehl zur Erzwingung sei am 21. September ausgestellt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Tettnang am Montag. Er machte allerdings keine Aussage zum Stand des Verfahrens.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.