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Nicht nur die Techniker Krankenkasse, auch die anderen Ersatzkassen werden über den 30. September hinaus von Retaxationen absehen, wenn eine zur Abrechung vorgelegte ärztliche Verordnung nicht den Arzt-Vornamen oder seine Telefonnummer enthält. Diese Zusage soll nun bis zum 31. März 2016 gelten.
Eine ganze Reihe von Kassen hatte erklärt, bis Ende September nicht retaxieren zu wollen, wenn die seit 1. Juli geltenden neuen Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) noch nicht eingehalten werden. Und viele von ihnen gehen nun in die Verlängerung. Die Techniker Krankenkasse hatte dies schon vor einiger Zeit mitgeteilt. Auch die kleinere Schwenninger Betriebskrankenkasse erklärte frühzeitig, die Frist für die Apotheker auszudehnen.
Nun wurde bekannt, dass sämtliche Ersatzkassen Retaxationen unterlassen werden, wenn es um die neuen AMVV-Vorgaben geht. Schon vor zweieinhalb Wochen setzten sie den Deutschen Apothekerverband darüber in Kenntnis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es durchaus umstritten ist, ob ein fehlender Vorname oder eine nicht vorhandene Telefonnummer Grund für eine Absetzung sind.
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