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Arzneimittelgroßhandel
2. AEP-Geburtstag: Leise Töne aus Alzenau
Eigentlich wollte sich der vor zwei Jahren gegründete Arzneimittelgroßhändler AEP mit der Zeit etwas genauer in die Bücher schauen lassen. Doch jetzt schweigt man sich in Alzenau zum zweiten Geburtstag zur Geschäftslage aus. Es sei nicht üblich, heißt es beim dominierenden Eigentümer österreichische Post, dass Tochterfirmen ihre Bilanzdaten publik machten. Transparente Einkaufskonditionen ja, für die Bilanz gilt das offensichtlich nicht.
Offiziell ist von AEP-Geschäftsführer Jens Graefe nur zu erfahren, dass der Großhändler zurzeit 2812 Apotheken beliefert. Diese Zahl umfasst alle Apotheken, Dauerkunden und Einmallieferungen. Zu Umsatzdaten und Gewinnaussichten will sich Graefe mit Verweis auf die österreichische Post jetzt nicht mehr äußern.
Man war nicht immer so zugeknöpft in Alzenau: Vor einem Jahr bezifferte Graefe die Zahl der Apothekenkunden mit 1500, den Umsatz im ersten Jahr mit einem „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“ und räumte ein, dass das Start-up-Unternehmen noch keine schwarzen Zahlen schreibe. Der „Break even“ sollte Anfang dieses Jahres erreicht sein. AEP gewinne circa 150 Apotheken pro Monat und wachse um die 30 Prozent, hieß es stolz. Bis Ende 2015 sollen sowohl die Kundenzahl als auch der Umsatz um den Faktor zwei bis drei gewachsen sein. Bei der Kundenzahl wied das wohl schwierig. Wie es mit dem Umsatz aussieht, darf AEP jetzt nicht mehr preisgeben.
AEP sorgt für Schlagzeilen
In die Schlagzeilen geraten ist AEP in den ersten zwei Jahren nicht nur wegen des für die Branche neuen Geschäftsmodells mit klaren Einkaufskonditionen, nur einem Zentrallager in Alzenau und lediglich einer täglichen Arzneimittel-Lieferung an alle Apotheken. Das Unternehmen wurde wegen seines Geschäftsmodells von der Konkurrenz auch als „Rosinenpicker“ angeprangert.
Die Wettbewerbszentrale erhob nach einer erfolglosen Abmahnung Klage gegen die Konditionenpolitik des Neulings. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung. Am 22. Oktober will das Amtsgericht Aschaffenburg dazu sein Urteil verkünden.
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