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Als Reaktion auf die fehlerhafte Abstimmung beim ganz knapp abgelehnten Antrag zu mehr Transparenz bei der Antragsbearbeitung will die ABDA bei künftigen Abstimmungen genauer hinsehen. Man werde künftig mehr und deutlichere Hinweise zu den Abstimmungsregeln geben und im Vorfeld die Vorsitzenden der Verbände und Präsidenten der Kammer dafür „sensibilisieren“, sagte ein ABDA-Sprecher gegenüber DAZ.online.
Nach Rücksprache mit dem Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesapothekerkammer, Helmut Stapf, bestätige auch die ABDA den Sachverhalt der fehlerhaften Abstimmung. Allerdings habe das Verhalten zu keiner Änderung des Abstimmungsergebnisses geführt. Die Stimmauszähler würden pro abstimmende Person maximal nur zwei Stimmkarten zählen. Daher seien „definitiv“ nur zwei Stimmen und nicht drei Stimmen gewertet worden, so der ABDA-Sprecher.
Man überlege aber, wie man bei künftigen
Abstimmungen „mehr Sicherheit“ in die Abstimmung bekommen könne. Daher
werde es mehr Hinweise zu den Abstimmungsregeln beim nächsten DAT geben.
Zudem sollten die Vorsitzenden der Verbände und Präsidenten der Kammern
entsprechend „sensibilisiert“ werden.
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