Eine Frage der Transparenz

Drei falsche Stimmen bei Abstimmung auf Apothekertag

Stuttgart - 08.10.2015, 11:10 Uhr

G’schmäckle bleibt: Der Antrag zu mehr Transparenz bei der Antragsbearbeitung wurde abgelehnt. (Foto: A. Schelbert)

G’schmäckle bleibt: Der Antrag zu mehr Transparenz bei der Antragsbearbeitung wurde abgelehnt. (Foto: A. Schelbert)


In mindestens einem Fall hat beim Apothekertag ein Nicht-Delegierter mit abgestimmt. Und das ausgerechnet beim ganz knapp abgelehnten Antrag zu mehr Transparenz bei der Antragsbearbeitung. Dabei ist die ABDA-Satzung eindeutig: Stimmübertragungen sind nur auf andere Delegierte desselben Kammerbezirks möglich.

Es war eine denkbar knappe Abstimmung: Mit nur drei Stimmen Mehrheit lehnte die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker am 3. Oktober einen Antrag aus Hessen ab, nach dem der Bearbeitungsstand der vom Apothekertag in einen Ausschuss verwiesenen Anträge im Internet dokumentiert werden sollte.

Kein Delegierter, kein Apotheker

Nun zeigt sich: Ausgerechnet bei dieser Abstimmung ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Ein Augenzeuge berichtet, dass der Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesapothekerkammer, Helmut Stapf, bei dieser Abstimmung gegen den Antrag gestimmt hat – mit drei Stimmkarten.

Das Pikante daran: Stapf war kein Delegierter, er ist nicht einmal Apotheker, sondern Jurist. Und auch nach Stimmübertragung darf jeder Delegierte nur zwei Stimmen vertreten. Gegenüber DAZ.online hat Stapf den Vorgang bestätigt. Ein Delegierter, der vor Ende der Veranstaltung abreisen musste, habe ihn gebeten für ihn abzustimmen.

Unrechtsbewusstsein zeigte Stapf nicht. Wenn er darum gebeten werde, einen Kollegen zu vertreten, dann mache er das. Und überhaupt hätte es doch am Ausgang der Abstimmung nichts geändert. Was stimmt, denn ein Antrag benötigt laut der Geschäftsordnung der Hauptversammlung die „Mehrheit der abgegeben Stimmen“.

Ergebnis unverändert

Ohne die Stimmen Stapfs wäre die Abstimmung 149 zu 149 ausgegangen, der Antrag hätte also immer noch keine Mehrheit gehabt. Und auch wenn die drei Stimmen für ungültig erklärt worden wären, hätte sich das Ergebnis nicht geändert. Denn „ungültige Stimmen zählen bei der Zahl der abgegebenen Stimmen nicht mit“.

Ein „G’schmäckle“ bleibt trotzdem – zumal von der Versammlungsleitung ansonsten penibel darauf geachtet wurde, dass beispielsweise als Pressevertreter angemeldete Apotheker nicht bei den Delegierten ihres Kammerbezirks sitzen. Das diene der Übersichtlichkeit …


Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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