Medikationsplan

Keine Chance für Apotheker

Berlin - 13.10.2015, 11:55 Uhr

Am Mittwoch befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags hinter verschlossenen Türen mit dem E-Health-Gesetz. (Foto: Sket)

Am Mittwoch befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags hinter verschlossenen Türen mit dem E-Health-Gesetz. (Foto: Sket)


Die Gesundheitspolitiker der Koalition wollen Apotheker nach wie vor nicht gleichberechtigt in den Medikationsplan einbeziehen. Das geht aus den Änderungsanträgen für die morgige Sitzung des Gesundheitsausschusses hervor, die DAZ.online vorliegen.

Zuletzt hatte die Apothekerschaft auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf ihre Forderung nach gleichberechtigter Einbeziehung neben den Ärzten in den neuen Medikationsplan unterstrichen. In einem Leitantrag hatte der DAT an den Gesetzgeber appelliert, „den Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker des Vertrauens im Gesetz festzuschreiben“.

Nächste Chance im November

In der ersten Runde der Einbringung von Änderungsanträgen zum E-Health-Gesetzgebungsverfahren gehen die Apotheker damit leer aus. Die nächste Chance auf Berücksichtigung kommt im Anschluss an die für den 4. November angesetzte Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Dort kann die ABDA nochmals ihre Forderungen vortragen – zumindest als Stellungnahme in schriftlicher Form. Im Anschluss gibt es bei Gesetzgebungsverfahren regelmäßig eine zweite Runde für Änderungsanträge vor der endgültigen Verabschiedung.

Die neun nun für Mittwoch vorliegenden Änderungsanträge befassen sich stattdessen mit der Wundversorgung. Dort sollen Wundzentren in die GKV-Versorgung besser integriert werden. Außerdem sollen Schutzimpfungen für Studienaufenthalte im Ausland von den Kassen bezahlt werden. Ein weiterer Antrag befasst sich mit der Vergütung von häuslicher Krankenpflege. Außerdem soll die Patientenbeteiligung im G-BA ausgebaut werden. Für die Zahnmedizin sollen Modellstudiengänge zugelassen werden.

Drei Anträge befassen sich mit Details des Schiedsstellenverfahrens im Rahmen der Selbstverwaltung. Und ein weiterer Antrag regelt die Änderung zur GKV-Versicherung von Empfängern von Waisenrenten.


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