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Die Bundesregierung will die Patientenrechte im Gemeinsamen Bundesausschuss weiter stärken. Patientenvertreter sollen nicht nur Anträge stellen und mitreden dürfen. In wichtigen organisatorischen Fragen sollen sie mitentscheiden können.
Während die Apotheker noch mit sich ringen, ob und wie sie ihre Fachkompetenz in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einbringen wollen und können, erweitert die Regierungskoalition die Mitspracherechte der Patienten. Patientenvertreter sollen künftig bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen und der Hinzuziehung von Sachverständigen mitentscheiden.
Bisher besitzen die Patientenorganisationen beim G-BA nur eine Antrags- und Mitberatungs, aber kein Stimmrecht. Das soll sich nach dem Willen von Union und SPD jetzt ändern: Mit einem Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz sollen die Patientenrechte gestärkt werden.
Votum der Patientenvertreter
„Mit der vorgesehenen Ergänzung der Regelungen zur Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss wird dem Anliegen einer weiteren Stärkung des Patienteninteresses Rechnung getragen. Sie erhalten in konkreten organisatorischen Fragen im Verfahren des G-BA die Möglichkeit mitzuentscheiden“, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen für die Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am vergangenen Mittwoch.
Zukünftig soll auf der Ebene der Unterausschüsse bei Entscheidungen über die Einrichtung von Arbeitsgruppen und die Hinzuziehung von Sachverständigen das Einvernehmen mit den von den Patientenorganisationen benannten Patientenvertreterinnen und –vertretern hergestellt werden. Die Patientenvertreter müssen ihr Votum hinsichtlich des Einvernehmens einheitlich abgeben. Kommt kein Konsens zustande, gilt ihre Zustimmung als erteilt.
Apotheker in Sachen G-BA uneins
Diese Regelung ziele auf eine weitere Erhöhung der Patientenorientierung der Tätigkeit des G-BA und solle dazu beitragen, dass das Interesse der Patienten an einer möglichst guten Behandlung sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderungen aufgrund der Vorgaben der UN-Behindertenrechts-konvention in der untergesetzlichen Normgebung durch den G-BA Berücksichtigung finde, heißt es in der Begründung.
Auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf hatte sich die Vollversammlung noch nicht auf einen Kurs in Richtung G-BA einigen können. Ein Antrag der Apothekerkammer Nordrhein zur Gründung eines pharmazeutischen Beirats zum G-BA wurde zur Beratung in den Ausschuss überwiesen.
In der Antragsdiskussion verwies ABDA-Präsident Friedemann Schmidt darauf, dass die ABDA sowohl personell als auch inhaltlich schon bisher nicht allen Aufforderungen zur Stellungnahme nachkommen könne. Im Ausschuss soll jetzt unter anderem geklärt werden, ob die Apotheker sich durch Erweiterung der Ressourcen innerhalb der ABDA oder aber durch einen eigenständigen Pharmazeutischen Beirat mehr Gehör beim G-BA verschaffen können.
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